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Erste Bausteine für den Aktionsplan zu EU-Naturschutzrichtlinien

Im Januar hat Projektteam in Brüssel seine Arbeit aufgenommen, das einen Aktionsplan zur besseren Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien erstellen soll. Damit hatte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker nach dem einstimmigen Beschluss des Kollegiums der EU-Kommissare am 07. Dezember 2016, die Richtlinien nicht zu öffnen, seinen obersten Vizepräsidenten Frans Timmermans beauftragt ( Naturschutz und Landschaftsplanung 49 (2): 34). Dem Team gehören auch ein weiterer Vizepräsident der Kommission, Katainen, sowie Umweltkommissar Karmenu Vella an.

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Roadmap bis Juni

Neben dem bereits am 16. Dezember veröffentlichten Arbeitspapier („Staff Working Document") mit Eckpunkten für die Inhalte des Aktionsplans wurde am 10. Februar zudem ein Fahrplan („Roadmap") für seine Erarbeitung mit kurzer Problemanalyse, Zielen und möglichen Inhalten veröffentlicht. Danach soll dieser Aktionsplan („An Action Plan for Nature, People and the Economy") im zweiten Quartal 2017 fertig gestellt sein, seine Vorstellung im EU-Umweltministerrat dürfte in der Sitzung am 19. Juni erfolgen.

Wesentliche inhaltliche Eckpunkte, zu denen die Naturschutzverbände im Februar auch bereits Vorschläge unterbreitet haben, sollen Maßnahmen für eine bessere Umsetzung der Richtlinien, die Verbesserung des Vollzugs und der Kontrolle in den EU-Mitgliedstaaten, eine bessere Finanzierung sowie die bessere Übereinstimmung („coherence") mit anderen Politikbereichen wie der Gemeinsamen Agrar- (GAP) und Fischereipolitik (GFP), aber auch Forstwirtschaft und Raumplanung sein.

Die „Roadmap" betont noch einmal deutlich die im Rahmen des „Fitness Check" festgestellten Defizite, etwa die Tatsache, dass der von den Mitgliedstaaten in den Richtlinien beschlossene angestrebte gute Zustand („Favourable Conservation Status", FCS) für die Mehrheit der Arten und Lebensräume noch lange nicht erreicht ist. Auch die Ausweisung von Natura-2000-Gebieten, insbesondere mariner Lebensräume, sowie die Erarbeitung und Umsetzung von Managementplänen für diese Natura-2000-Gebiete liegen weit hinter dem vereinbarten Zeitplan.

Nutzer fordern Erleichterungen

Dennoch forderten die Brüsseler Dachverbände der Industrie, der Jagd, der Waldbesitzer und der Landwirtschaft erneut Erleichterungen. Trotz des klaren Nein der EU-Kommission, wie im Jahr 2016 zuvor auch schon des EU-Parlaments und des Umweltministerrats, zur Änderung der Richtlinien und ihrer Anhänge lassen auch die Forderungen nach Aufweichung des Schutzes sogenannter „Problemarten" wie Wolf, Biber, Kormoran und „Wildgänsen" nicht nach (siehe auch Naturschutz und Landschaftsplanung 49 (1): 2). Auch kommissionsintern scheint es Widerstände gegen einen allzu ambitionierten Aktionsplan zu geben, Insidern zufolge ist auch hier wieder Junckers Kabinettchef Martin Selmayr nicht unbeteiligt. Der Kampf um die Naturschutzrichtlinien und ihre bessere Umsetzung ist daher noch lange nicht beendet: Er wird sich noch Monate hinziehen und entsprechende Aufmerksamkeit erfordern.

Bestätigung durch Rechnungshof-Bericht

Insofern war es für die Diskussion über die Umsetzung der Richtlinien und damit über die Zukunft des Arten- und Naturschutzes in der EU hilfreich, dass der Europäische Rechnungshof (European Court of Auditors, ECA) in Luxemburg am 21. Februar 2017 seinen Sonderbericht Nr. 1/2017 zu Natura 2000 veröffentlicht hat. Unter seinem neuen Präsidenten, dem ehemaligen CDU-Europaabgeordneten Klaus-Heiner Lehne, kommt der Rechnungshof in seinem 68 Seiten starken Bericht zu dem eindeutigen Schluss, dass, so auch der Titel, „zur Ausschöpfung des vollen Potenzials" des Netzes ‚Natura 2000‘ „weitere Anstrengungen erforderlich" sind. „Die Einrichtung des Natura-2000-Netzes war ein langer Prozess, der nun weitgehend abgeschlossen ist. Damit die biologische Vielfalt in allen Natura-2000-Gebieten angemessen geschützt wird, müssen die Mitgliedstaaten geeignete Erhaltungsmaßnahmen ergreifen, für die ausreichende Finanzmittel sowie ein vollständiger Satz von Indikatoren zur Messung der erzielten Ergebnisse vorzusehen sind", wird Berichterstatter Nikolaos Milionis in der Pressemeldung des Rechnungshofes zitiert.

Für den Bericht bereisten die Prüfer insgesamt 24 Natura-2000-Gebiete in fünf Mitgliedstaaten – Frankreich, Deutschland, Spanien, Polen und Rumänien –, welche die meisten der biogeografischen Regionen Europas abdecken, darunter in Deutschland drei Gebiete in der kontinentalen und je eines in der atlantischen und alpinen Region. Zudem führten die Prüfer Gespräche mit den zuständigen Behörden dieser Mitgliedstaaten sowie mit Vertretern der Nutzergruppen und der Umweltverbände in den besuchten Gebieten. Ergänzend wurden Fragebögen aus den anderen 23 Mitgliedstaaten sowie zahlreiche Dokumente von EU-Kommission und Mitgliedstaaten ausgewertet.

Hinsichtlich des zentralen Punktes der Finanzierung des Natura-2000-Netzes fehlten zum einen verlässliche Informationen über die Kosten, zum anderen seien die Finanzierungsprogramme nicht ausreichend auf die Erfordernisse abgestimmt und zugeschnitten. Zudem sehen die Prüfer insbesondere bei der Finanzierung aus den Programmen der Agrarförderung großen Verbesserungsbedarf. Aufschlussreich sind aber auch andere Kapitel, etwa über die Herangehensweise an Maßnahmenpläne und Verträglichkeitsprüfungen in den untersuchten Mitgliedstaaten.

Fahrplan zum Aktionsplan zur besseren Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien:

https://tinyurl.com/roadmap-n2000

Link zum Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes zu Natura 2000 (deutsche Fassung):

https://tinyurl.com/rechnungshof-n2000

Kontakt

Claus Mayr arbeitet als Direktor für Europapolitik des NABU in Brüssel. Er berichtet in dieser Kolumne regelmäßig über wichtige europäische Entwicklungen.

Claus.Mayr@NABU.de

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