CEF-Maßnahmen in der Planungspraxis
Das Instrument der CEF-Maßnahmen („vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen“) wurde im Jahr 2007 eingeführt. Eine nicht repräsentative Befragung von rheinland-pfälzischen Städten und größeren Verbandsgemeinden analysiert exemplarisch, wie diese in die Planungspraxis eingebunden und umgesetzt werden. Insbesondere bei der korrekten Umsetzung der CEF-Maßnahmen bestehen teilweise noch erhebliche Schwierigkeiten. So stellen u.a. die Durchführung und die ausreichende Funktionserfüllung der Maßnahmen bereits zum Zeitpunkt des Eingriffs noch viele Planungsträger vor Herausforderungen.
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Es wurde im Herbst 2015 im Rahmen einer Masterthesis eine qualitative Befragung durchgeführt, in der die Umsetzung der CEF-Maßnahmen und Erfahrungen mit diesen Maßnahmen sowie deren Integration in die Bebauungsplanung im Mittelpunkt stand. Insgesamt wurde der Umgang mit den CEF-Maßnahmen in zwölf Städten und Gemeinden evaluiert.
Insgesamt wird die Abarbeitung des Artenschutzes zwar als sehr relevant und wichtig für eine rechtssichere Planung angesehen, allerdings bestehen Unsicherheiten und Umsetzungsdefizite bei der Anwendung von CEF-Maßnahmen. Diese kommen in etwa einem Drittel der Planungsverfahren zum Einsatz.
Durchführungs- und Erfolgskontrolle
Wird die Durchführung der CEF-Maßnahmen in der Regel noch kontrolliert, geben nur 50% der Befragten an, auch den notwendigen Erfolg der Maßnahme tatsächlich vor dem Eingriff zu überprüfen. Der Planungsträger weiß häufig also gar nicht, ob die CEF-Maßnahme bei Durchführung des Eingriffs auch tatsächlich schon funktionsfähig ist. Als Hauptgrund für die fehlenden Funktionskontrollen wurden Zeitnot und Personalknappheit genannt. Weiter wird davon ausgegangen, dass die CEF-Maßnahmen – wenn von Fachleuten durchgeführt – auch einen entsprechenden Erfolg aufweisen werden und ein Monitoring dahingehend nicht mehr notwendig ist.
Die häufig fehlende Kontrolldichte der CEF-Maßnahmen steht insbesondere konträr zu der Einschätzung von 75% der Befragten, dass ein Monitoring der Maßnahmen „wichtig“ bis „sehr wichtig“ ist. Die fehlenden Erfahrungswerte mit dem Monitoring von CEF-Maßnahmen zeigen sich auch darin, dass fünf der zwölf Befragten nicht darüber urteilen konnten, wie erfolgreich die bisher in Planungsverfahren vorgesehenen CEF-Maßnahmen waren.
Sieben der zwölf Befragten gaben an, dass die Maßnahmen nicht oder erst verspätet zur Planumsetzung hergestellt und funktionsfähig sind. Lediglich bei drei Befragten waren diese Maßnahmen bereits vorher funktionsfähig.
Problembereiche
Rechtliche Probleme treten durchaus häufig auf. Nur einer der Befragten gab an, dass bisher noch keine rechtlichen Probleme bestanden hätten. Dabei sind diese Probleme bei den einzelnen Kommunen ganz unterschiedlich ausgeprägt. Als Beispiel wurde genannt, dass zwar das BNatSchG eine Artenschutzprüfung und CEF-Maßnahmen vorsehe, jedoch eine ausreichende Integration in die Bestimmungen des BauGB fehle.
Inhaltlich-fachliche Probleme beziehen sich vor allem auf die jeweils artspezifische Ausgestaltung von CEF-Maßnahmen.
Durchführungs- und Umsetzungsprobleme bei der tatsächlichen Herstellung der CEF-Maßnahmen sind z.B. an den Zeitpunkt der Funktionsfähigkeit geknüpft. Sieben Befragte gaben an, dass solche Probleme „häufig“ bis „sehr häufig“ auftreten. Nur einer der Befragten sagte, dass diese Art von Problemen selten auftrete. Auch bei der Ausprägung gaben acht Befragte an, dass die Durchführung und Umsetzung der CEF-Maßnahmen durchaus problematisch ist. Gerade das Wirksamwerden der CEF-Maßnahmen bei wirtschaftlich wichtigen Vorhaben mit nur geringem zeitlichem Vorlauf wurde erwähnt. Die zeitlichen Anforderungen artenschutzrechtlicher Vorgaben sowie die eines zügigen Planungsverfahrens sind demnach nicht immer in Einklang zu bringen. Zudem wird erwähnt, dass die anvisierten Entwicklungsziele bezüglich der Lebensraumentwicklung nicht immer absehbar sind. Somit kann eine gewisse Prognoseunsicherheit zur zeitlichen Entwicklung einer CEF-Maßnahme problematisch sein. Weiter wird das oft fehlende Bewusstsein für die rechtzeitige Umsetzung der CEF-Maßnahmen seitens des Eingreifenden bemängelt. Teilweise mangelt es an der Verfügbarkeit von Flächen im räumlichen Zusammenhang zum Plangebiet oder einer rechtzeitigen Zugriffsmöglichkeit (z.B. bei Flächen von Privaten).
Als ein sonstiges Problem wurde die häufig nicht vorhandene Akzeptanz für CEF-Maßnahmen benannt, gerade auf Grund der aus der Umsetzung der CEF-Maßnahmen oft resultierenden zeitlichen Verzögerung der Planung. Zudem würden CEF-Maßnahmen mehr Arbeitsaufwand bedeuten, Abstimmungen mit der unteren Naturschutzbehörde nötig machen sowie teilweise auf Unverständnis seitens der Bürger, Investoren und kommunalen Entscheidungsträger treffen. Akzeptanzprobleme können sich durch problematische Tierarten wie die Zauneidechse ergeben, die zwar streng geschützt ist (FFH-RL, Anhang IV), jedoch noch recht häufig und ubiquitär verbreitet ist.
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