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Kurz berichtet

Strategie für Waldnaturschutz

Die grün-rote Landesregierung will die nationale Biodiver­sitätsstrategie umsetzen und u.a. den Anteil der Wälder mit natürlicher Entwicklung im Staatswald bis 2020 auf 10 % der Fläche erhöhen. Das geht aus der „Gesamtkonzeption Waldnaturschutz“ hervor, die Forstminister Bonde in Freiburg bei einer Tagung vorstellte.

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Baden-Württemberg stellt Pläne vor – 10 % Prozessschutz

Das Konzept hat der Landesbetrieb ForstBW seit 2011 in einem partizipativen Prozess ausarbeitet: In einer Arbeitsgruppe engagierten sich Wissenschaftler und Praktiker aus Forstwirtschaft und Naturschutz. Die Öffentlichkeit wurde durch einen breiten Beteiligungsprozess eingebunden: An einer im Bereich Forst und Naturschutz in der Bundesrepublik bisher einmaligen Online-Beteiligung brachten sich 8000 Bürger(innen) ein.

Insgesamt wurden zehn Waldnaturschutzziele definiert:

(1) Die Flächenanteile der regionaltypischen, naturnahen Waldgesellschaften sind erhalten. Der Anteil standortsheimischer Baumarten beträgt mindestens 80 % der Gesamtfläche. Dabei sind Optionen für waldbauliche Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel (wie z.B. den Ersatz klimalabiler Fichte auch durch nichtheimische Baumarten, z.B. Douglasie, Roteiche) ebenso berücksichtigt wie die weiter steigende Nachfrage nach dem nachwachsenden Rohstoff Holz.

(2) Lichtbaumarten sind mit einem Anteil von mindestens 15 % (dabei mindestens 10 % Laubbäume) an der Baumartenzusammensetzung beteiligt. Dieses sind Baumarten, deren Jungpflanzen nur geringe Beschattung ertragen – wie Kiefer, Stil- und Traubeneiche, Lärche, Weiden, Grau- und Grünerle, Kirsche und Elsbeere. Dazu werden vielfältige, geeignete Waldbauverfahren angewandt und Störungsflächen genutzt.

(3) Lichte, seltene, naturnahe Waldgesellschaften („lichte Waldbiotope“) auf schwachwüchsigen Sonderstandorten (sauer, trocken, flachgründig) sind erhalten. Dazu werden die Vorkommen erfasst und gepflegt, es sind aber auch die Entwicklung von Potenzialen im Sinne einer Neuschaffung von Biotopen auf flachgründigen Trockenstandorten zu prüfen, insbesondere bei FFH-Lebensraumtypen mit ungünstigem Erhaltungszustand.

(4) Naturschutzfachlich bedeutsame historische Waldnutzungsformen, insbesondere Eichenmittelwälder, sind erhalten und werden ggf. gefördert. Mit diesem Ziel werden eine eigene Konzeption für Mittel- und Niederwald, Hutewald und Waldweide erarbeitet und umgesetzt, Vorkommen und Lebensraumansprüche von Arten historischer Waldnutzungsformen erfasst und ausgewählte Flächen entsprechend bewirtschaftet. Waldweide soll dann ermöglicht werden, wenn die Rahmenbedingungen Erfolg versprechend sind.

(5) Die Biotopqualität von Mooren und Auen sowie weiterer nasser Standorte im Wald ist gesichert oder wiederhergestellt. Das Ziel ist erreicht, wenn landesweit bzw. regional bedeutsame Nassstandorte und -biotope (Waldgesellschaften und im Verbund liegende Offenlandbiotope) bekannt und kartiert sind, wenn die besondere natur- und artenschutzfachliche Bedeutung dieser Biotopstandorte er­arbeitet ist, wenn die auf nasse Standorte angewiesenen FFH-Lebensraumtypen (Wald-/Offenland-LRT) mit ungünstigem Erhaltungszustand verbessert sind, wenn der Wasserhaushalt soweit möglich und die natürliche Vegetation wiederhergestellt ist.

(6) Ein Managementkonzept für die Erhaltung und Förderung von Waldzielarten ist erarbeitet und wird in die Waldwirtschaft integriert. Die Auswahl der Arten soll die naturraumtypischen Arten ab­decken, akut gefährdete Arten, Verantwortungs- und Schirmarten (die naturschutzfachlich bedeutsame Strukturen indizieren). Es sollen Handlungsempfehlungen zur Bewirtschaftung der Lebensräume der Waldzielarten erstellt und ein Verfahren der Evaluation des Artenmanagements etabliert werden.

(7) Das Artenmanagement wird durch ein Arteninformationssystem unterstützt und durch ein an Waldzielarten orientiertes Monitoring-System begleitet.

(8) Durch Ausweisung von 24500ha dauerhaft nutzungsfreier Waldfläche ist ein Beitrag zu Prozessschutz, Artenschutz und Biotopvernetzung realisiert. Zusammen mit der geplanten Ausweisung der an­gestrebten Großschutzgebiete erhöht sich die nutzungsfreie Waldfläche auf 33000 ha bzw. 10 % der Staatswaldfläche. Die Summe ergibt sich aus Realisierung aller FSC-Referenzflächen (10000 ha) aller Habitatbaumgruppen aus dem Alt- und Totholzkonzept (5700 ha), geplanten Bannwäldern (2500ha), des Biosphärengebiets Südschwarzwald (mit 600ha Kernzone im Staatswald) sowie unter Einschluss des zwischenzeitlich gesicherten Nationalparks Schwarzwald.

(9) Die Waldnaturschutzkonzeption wird durch praxisorientierte Forschung begleitet. Das Ziel ist erreicht, wenn für die Waldwirtschaft wichtige naturschutzbezogene Fragestellungen, insbesondere hinsichtlich Biodiversität, Prozessschutz, Klimawandel, gesellschaftlicher Akzeptanz sowie ökonomischer Implikationen beantwortet und Entscheidungshilfen für die Umsetzung der Gesamtkonzeption Waldnaturschutz ForstBW bereitgestellt werden.

(10) Die Transparenz der Waldbewirtschaftung sowie die fachliche und öffentliche Kommunikation sind verbessert. Die naturschutzfachliche Kompetenz des Forstpersonals ist gestärkt. Für dieses Ziel wird angestrebt, dass sich interessierte Bürger(innen) über Strategien, Konzepte und die Forsteinrichtungsplanung im Staatswald in allgemein verständlicher Form informieren können., dass eine Konsulta­tion des amtlichen Naturschutzes bei naturschutzrelevanten Strategien und Konzepten im Staatswald eingeführt ist und dass eine gemeinsame Fortbildungsstrategie von ForstBW unter Beteiligung des amtlichen Naturschutzes entwickelt und umgesetzt ist.

Kontakt und Download der Gesamtkonzeption Waldnaturschutz: Ministerium für Länd­lichen Raum und Verbraucherschutz, Kernerplatz 10, D-70182 Stuttgart, E-Mail poststelle@mlr.bwl.de, Internet http://www.mlr-bw.de Unser Service Broschüren.

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