Großschutzgebiete und ELER
Der Verband Deutscher Naturparke e.V. (VDN) und EUROPARC Deutschland e.V. haben die „Weimarer Erklärung“ als Ergebnis der Tagung „Großschutzgebiete und ELER – Perspektiven für die integrierte Entwicklung von Naturschutz, Landnutzung und Regionaler Entwicklung ab 2014“ verabschiedet. Zu den Kernpunkten zählt, dass das Volumen der Fördermittel der Programme zur Entwicklung der ländlichen Räume den wachsenden Anforderungen entsprechend erhöht werden muss.
- Veröffentlicht am
„Weimarer Erklärung“ von VDN und EUROPARC
Die Großschutzgebiete oder auch Nationalen Naturlandschaften in Deutschland und ihre Dachverbände EUROPARC Deutschland e.V. und Verband Deutscher Naturparke e.V. begrüßen die mit der gegenwärtigen EU-Reform angestrebte Stärkung der europäischen Politik zur Entwicklung der ländlichen Räume ausdrücklich. Dabei ist ein besonderes Augenmerk auf die Unterstützung akteurs- und sektorübergreifender Maßnahmen zu legen. Hier hat die Evaluierung der integrierten Entwicklung der ländlichen Räume gezeigt, dass diese noch immer strukturell benachteiligt sind.
Im Rahmen der Tagung „Großschutzgebiete und ELER – Perspektiven für die integrierte Entwicklung von Naturschutz, Landnutzung und Regionaler Entwicklung ab 2014“ am 14. und 15. Mai 2013 in Weimar, ausgerichtet von VDN, EUROPARC Deutschland und der Deutschen Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS), wurden beispielhaft unterschiedlichste Entwicklungsprozesse in den Nationalen Naturlandschaften präsentiert, ausgewertet und intensiv diskutiert. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen aus dem Schutzgebietsmanagement, Regionalmanagement, aus Verbänden, Evaluationsbüros und Verwaltungen. Trotz der enormen Vielfalt der regionalen Herausforderungen, Strukturen und Ressourcen bestand Konsens darin, dass das Potenzial der ländlichen Entwicklung in diesen Nationalen Naturlandschaften bisher noch nicht ausgeschöpft wird.
Die Diskussionen auf der Tagung nehmen die beiden Dachverbände (…) zum Anlass, folgende dringende Empfehlungen an die maßgeblichen Entscheidungsträger auf den Ebenen der Europäischen Union sowie des Bundes und insbesondere der Bundesländer in Deutschland zu richten:
1. Die Herausforderungen im Ländlichen Raum nehmen weiter zu. Daher darf das Volumen der Fördermittel der Programme der ländlichen Räume nicht sinken, sondern muss gesichert und, den wachsenden Anforderungen entsprechend, angemessen erhöht werden. Zu diesen Anforderungen zählen insbesondere Klimaschutz und -anpassung, Erhalt und Förderung der Biodiversität, Gewässer- und Bodenschutz, Sicherung der Wirtschaftskraft durch den Aufbau lokaler Wertschöpfungsketten und die Bewältigung des demografischen Wandels.
Zur Sicherung der Finanzierung dieser dringenden Aufgaben sollte auch die Möglichkeit der Umschichtung von Mitteln aus der 1. Säule der Agrarpolitik in die ländliche Entwicklung genutzt werden.
2. Bei der Neuausrichtung der EU-Förderprogramme gilt es, die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags insbesondere der Biosphärenreservate und Naturparke als Modellregionen einer nachhaltigen regionalen Entwicklung zu unterstützen und die Kompetenzen der Schutzgebiete als dauerhafte Moderatoren, Vernetzer, Projektentwickler, Förderberater und Projektträger zu nutzen. Dazu müssen folgende Inhalte in die Entwicklungsprogramme der Länder einfließen:
(a) Nationale Naturlandschaften müssen unabhängig von der Rechtsform ihrer Trägerorganisationen durchgängig als Förderkulisse und Fördermittelempfänger in den Programmen für die ländliche Entwicklung berücksichtig werden. Gleichzeitig sollen Projektauswahlkriterien so gestaltet werden, dass Projekte in Schutzgebieten bei Mittelknappheit prioritär gefördert werden.
(b) Die vielfältigen Fördermöglichkeiten für regelmäßige Maßnahmen müssen erhalten bleiben und weiterentwickelt werden. Das betrifft vor allem Maßnahmen zum Erhalt des Natürlichen Erbes und zur lokalen Tourismus-, Regional- und Wirtschaftsentwicklung sowie Wald-, Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen. Dabei muss die Beantragung und Verwaltung vereinfacht werden, um auch leistungsfähigen regionalen Vereinen eine Förderung kleinerer Projekte zu ermöglichen. Notwendig sind spezifische Förderberatungen wie auch Lösungen für die Voraus- und Zwischenfinanzierung der Projektkosten. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Umsetzung des „Multifonds-Ansatzes“, bei dem je nach Projekt eine Förderung aus unterschiedlichen Fördertöpfen möglich sein soll.
(c) Zentral für die erfolgreiche Nutzung und Umsetzung von Projektförderungen ist eine den umfassenden Anforderungen entsprechende Personalausstattung. Denn nur so können Projektentwicklung und -antragstellung ebenso wie eine erfolgreiche Projektumsetzung geleistet werden. Daher ist die Finanzierbarkeit von projektbezogenem Personal in den Programmen zur ländlichen Entwicklung stärker zu verankern. Außerdem muss es künftig in EFRE und insbesondere im ESF starke Förderschienen für Umwelt und Naturschutz sowie nachhaltige und naturorientierte Regionalentwicklung geben.
(d) Sowohl Leader als auch Nationale Naturlandschaften stellen mit ihrem Management bewährte Konzepte für die praxisgerechte Umsetzung einer nachhaltigen ländlichen Entwicklung zur Verfügung. Aufgrund ihrer gesetzlichen Verankerung sind Großschutzgebiete darüber hinaus hervorragend dazu geeignet, mit Leader zu kooperieren. Deshalb ist eine bessere räumliche und inhaltliche Verzahnung von Leader-Gruppen mit Großschutzgebieten zu gewährleisten. Dort, wo es möglich ist und signifikante Synergieeffekte zu erwarten sind, sollten Ressourcen gebündelt und Großschutzgebiete zu regionalen Entwicklungsagenturen als dauerhafte Träger auch für Leader-Regionen, Leader-Projekte und den Leader-Prozess entwickelt werden.
3. Die Bundesregierung sollte die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) durch Anpassung der gesetzlichen Grundlage zu einem starken Förderinstrument des Bundes zur Entwicklung des ländlichen Raumes insbesondere auch im Bereich der Erhaltung der Biodiversität ausbauen. Dieses muss vollständig kompatibel mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sein und so wirkungsvoll u.a. zur Umsetzung der Biodiversitäts- und Nachhaltigkeitsstrategien des Bundes und der Länder beitragen.
Kontaktadressen: Verband Deutscher Naturparke e.V., Platz der Vereinten Nationen 9, D-53113 Bonn, E-Mail info@naturparke.de, Internet http://www.naturparke.de; EUROPARC Deutschland e.V., Friedrichstraße 60, D- 10117 Berlin, E-Mail info@europarc-deutschland.de, Internet http://www.europarc-deutschland.de.
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Kontrast
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von Naturschutz und Landschaftsplanung erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum Naturschutz und Landschaftsplanung-Abo
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.