Deutsche GAP-Umsetzung
Hamm/Berlin/Rheinbach. Mit scharfer Kritik haben drei Verbände aus Landwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz auf den Vorschlag der Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner zur nationalen Umsetzung der in Brüssel vereinbarten EU-Agrarreform reagiert. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Naturschutzstiftung EuroNatur warfen der Ministerin vor, dass sie ihre Verhinderungsstrategie aus den EU-Verhandlungen nun auf deutscher Ebene fortsetze.
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„Die Brüsseler Einigung zur EU-Agrarreform bietet so große Chancen wie nie zuvor, durch eine mutige und konsequente nationale Umsetzung tatsächlich zu einem grundlegenden Richtungswechsel in der Landwirtschaftspolitik zu kommen. Deutschland hat alle Möglichkeiten, um mit den Agrargeldern nicht länger den Strukturwandel und die Industrialisierung der Landwirtschaft anzuheizen, sondern eine vielfältige bäuerliche, natur- und umweltfördernde, tierverträgliche und damit umfassend qualitätsorientierte Landwirtschaft zu stärken“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.
Das deutsche Konzept werde vom Ministerium zwar als „Signal an die bäuerliche Landwirtschaft“ verkauft. In der Substanz sei es aber der Versuch, die Zielsetzung der EU-Agrarreform „bäuerlich und gerechter“ nun auf nationaler Ebene zu unterlaufen, kritisierte Bernd Voß, Vorsitzender der AbL. Nicht bäuerliche Betriebe würden gestärkt, sondern unter dem Strich die Großbetriebe entlastet. Lutz Ribbe, Naturschutzpolitischer Direktor von EuroNatur, ergänzte: „Die Möglichkeiten zur weiteren Bindung von Zahlungen an zukunftsweisende umweltfördernde Qualitätserzeugungen werden nur minimal genutzt. Die Ausgleichszulage für Grünlandflächen ist nicht mehr als eine kleine Mittelumschichtung ohne Umweltbindung. Zudem will Aigner beim Greening so viele Schlupflöcher öffnen, dass Maismonokulturen bestehen bleiben werden, Dauergrünland weiterhin Maisanbau weichen wird und sich bei den ökologischen Vorrangflächen nur wenig für den Erhalt der Biodiversität zu verbessern droht.“
Die Verbände formulierten zentrale Bausteine eines „Gegenkonzepts für eine bäuerlich-ökologische Agrarpolitik“. Deutschland müsse alle Möglichkeiten der EU ausschöpfen, um bäuerliche Landwirtschaft substanziell zu stärken, so die Forderungen:
30 statt 5 % der nationalen Obergrenze der Direktzahlungen sollen auf die ersten Hektare aller Betriebe verlagert werden.
Bis zu 15 % der nationalen Obergrenze werden den Bundesländern für bestimmte Maßnahmen der 2. Säule zur Verfügung gestellt – mit der Maßgabe, daraus ausschließlich zusätzliche Förderangebote für landwirtschaftliche Betriebe im Bereich Agrarumwelt, Klimaschutz, Ökolandbau, Tierschutz und regionale Vermarktung zu finanzieren.
Für ein Programm, das mit umweltverträglicher Weidehaltung genutztes Grünland in benachteiligten Gebieten fördert, werden 5 % der nationalen Obergrenze der Direktzahlungen eingesetzt.
Gekoppelte Direktzahlungen unterstützen qualitativ definierte und vom Umfang begrenzte Bereiche der Tierhaltung und des Leguminosenanbaus.
Die Umsetzung des Greenings muss den größtmöglichen Gewinn an positiven Wirkungen für Natur und Umwelt in der Agrarlandschaft bringen. Es muss wirksam, unbürokratisch und für alle Betriebe verbindlich sein. Auf ökologischen Vorrangflächen dürfen generell keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden.
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