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Kurz & bündig

Windkraft: Bis zu 13,8 % der deutschen Landesfläche lassen sich nach einer neuen Studie des Umweltbundesamtes (UBA) für die Windenergie nutzen – ohne sensible Schutzgebiete erheblich zu beeinträchtigen oder Abstriche beim gesetzlichen Lärmschutz zu machen. Diese Zahl nimmt der NABU zum Anlass zu der Forderung, Windkraftanlagen künftig nur noch auf Flächen auszuweisen, die für die Natur unbedenklich sind. „Diese Fläche ist mehr als genug, um den Strombedarf Deutschlands mehrfach zu decken. Daher sollten künftig grundsätzlich keine Windkraftanlagen mehr in Schutzgebieten, wie Nationalparken, Natura-2000- und Naturschutzgebieten, geprüft, geschweige denn erlaubt werden.“

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Kommission klagt: Die Europäische Kommission hat gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil das Natura-2000-Netzwerkes unvollständig sei. Betroffen sind mindestens zwölf Lebensraumtypen und 29 Arten in der alpinen sowie 14 Lebensraumtypen und 43 Arten in der kontinentalen biogeografischen Region. Das berichtet der Umweltdachverband des Landes. „Ursache für die unhaltbaren Zustände rund um Natura 2000 ist das oft kritisierte Faktum, dass es in Österreichs Naturschutzpolitik keine Koordination und bundesweite Vorgehensweise gibt“, sagte Verbandspräsident Gerhard Heilingbrunner.

Nationalparke: Baden-Württemberg hat für den geplanten Nationalpark Nordschwarzwald einen Abgrenzungsvorschlag für gut 10000 ha Fläche und einen Gesetzentwurf vorgelegt. Geregelt wird darin die Mitbestimmung der Region, der Rechtsrahmen, was im Nationalpark erlaubt ist und was nicht, der Bestandsschutz bestehender Einrichtungen innerhalb der Gebietskulisse sowie das Borkenkäfermanagement. In der Anhörungsphase haben nicht nur Verbände, sondern über die neue Online-Beteiligungsplattform alle Bürger(innen) zwei Monate lang die Möglichkeit, den Gesetzentwurf zu kommentieren und sich mit Anregungen einzubringen ( http://www.schwarzwald-nationalpark.de ). Auch in Rheinland-Pfalz geht es voran: 9200 ha Fläche umfasst der Abgrenzungsvorschlag des Umweltministeriums für den Hunsrück ( http://www.nationalpark.rlp.de ).

Bodenschutzbericht: Das Bundeskabinett hat den Dritten Bodenschutzbericht der Bundesregierung beschlossen. Insbesondere bei der Verringerung von Bodenbelastun-gen durch Schadstoffe seien in den letzten Jahren deutliche Fortschritte erzielt werden, heißt es dort. Die größte Heraus­forderung liege derzeit darin, die Erosion durch Wasser und Wind, Verdichtung und Humusschwund aufzuhalten. Ohne Gegenmaßnahmen könnten diese Gefahrenquellen dazu führen, dass Böden ihre Aufgaben im Ökosystem nicht mehr ausreichend erfüllen können (Download unter http://www.bmu.de/N50121/ ).

Meer-Landschaften: Impressionen von „Landschaftsarchitektur am Meer“ zeigt die gleichnamige neue Online-Ausstellung auf der Internetplattform http://www.andschafts­architektur-heute.de. Zugleich vermittelt sie Einblicke in die Tätigkeit von Landschafts­architekten in norddeutschen Städten, Dörfern und der freien Landschaft. Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten bdla hat rund 30 Projekte entlang der 1200km lange Küste der deutschen Nord- und Ostsee ausgewählt, die das vielfältige Themencluster aktuell und spannungsreich repräsentieren.

Life-Kürzung: Eine „Kehrtwende der Bundesregierung“ bei den Verhandlungen zur EU-Umweltförderung 2014 – 2020 hat der NABU scharf kritisiert. Entgegen ursprünglicher Zusagen unterstütze sie nun Kürzungspläne der EU-Kommission. Das gehe aus der Antwort von Umweltstaats­sekretärin Ursula HeinenEs­ser auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfrak­tion hervor. Würden die ­Vorschläge umgesetzt, stünden für Naturschutzprojekte laut NABU knapp 7 % weniger zur Verfügung als bisher. Denn der angebliche Erfolg durch Aufstockung der Life-Mittel um 24 % entpuppe sich als reale Kürzung für den Naturschutz, weil Life künftig auch Projekte zum Klimaschutz fördern solle. Noch vor einem Jahr habe Heinen-Esser die Zielrichtung verkündet, Life solle mindestens 10 % der Kosten des europäischen Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000 tragen (bisher 2,3 %).

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