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Kabinett beschließt Kompensations-VO

Berlin (BMU). Das Bundeskabinett hat die Kompensationsverordnung von Bundesumweltminister Peter Altmaier beschlossen [wir berichteten über den Entwurf in Band 44 (12), 2012, Seite 379f.]. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Juni oder Juli darüber entscheiden.

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„Energiewende und Naturschutz sind keine Gegensätze. Die Regelungen tragen zur Wahrung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes bei, ohne die Energiewende auszubremsen“, sagte Altmaier. Mit der Verordnung würden bestehende Regelungen in den Ländern vereinheitlicht.

Die Energiewende stelle gerade auch den Naturschutz vor besondere Hausforderungen. Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energienetze sei ohne Eingriffe in Natur und Landschaft nicht zu bewerkstelligen. Bundesweit einheitliche Ausgleichsregelungen sollten nun sicherstellen, dass hierfür ein angemessener Ersatz gefunden wird. Um landwirtschaftliche Interessen zu wahren, sollten besonders geeignete Böden geschont und die zuständigen Landwirtschafts- und Forstbehörden beteiligt werden. Kompensationsmaßnahmen in Form von Entsiegelung und Wiedervernetzung sollten belohnt werden.

Beibehalten werde die bisherigen Entscheidungskaskade: Grundsätzlich sollten Eingriffe in die Natur möglichst vermieden werden. Sei das nicht möglich, werde der Wert der Natur erfasst und bewertet. Sofern ein Biotop oder andere Schutzgüter – Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima – erheblich beeinträchtigt werden, müsse ein Ausgleich erfolgen. Dessen Höhe werde anhand eines ­Biotopwertverfahrens ermittelt. Wenn zusätzlich vom ­Aussterben bedrohte Arten, Natur- und Vogelschutzgebiete betroffen seien, müssten diese gesondert kompensiert werden.

Besonders geregelt seien Eingriffe in das Landschaftsbild, erklärte Altmaier weiter. Bei Turmbauten über 20m Höhe werde künftig generell ein Ersatzgeld erhoben. Dessen Höhe richte sich nach der Anlagenhöhe und dem Ort. So seien Windkraftanlagen oder Strommasten in einer normalen Agrarlandschaft in eine geringere Wertstufe einzuordnen, Anlagen in Landschaften von europaweiter Bedeutung in der höchsten Wertstufe. Bei einer 200 m hohen Anlage betrage das Ersatzgeld demnach zwischen 20000 und 160000 Euro.

Download des Entwurfs der BKompV mit Begründung und Anlagen unter http://www.bmu.de/service/publikationen/downloads/, Suche nach BKo mpV.

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