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Agrarförderung offen

Brüssel/Berlin (ej). Hinter vorgehaltener Hand wird schon diskutiert, ob das Greening der Direktzahlungen als zentrales Element der neuen Förderperiode aus dem Agrarhaushalt der EU statt 2014 erst 2015 startet. Denn die europäischen Staats- und Regierungschefs konnten sich Anfang Dezember im Europäischen Rat nicht auf den Mehrjährigen Finanzrahmen der nächsten Förderperiode von 2014 bis 2020 einigen. In Brüssel rechnet man nun damit, dass es frühestens im Februar zur Klärung kommt. Damit schmilzt der Zeitraum immer weiter zusammen, der den Ländern zur Verfügung steht, um auf Basis der Vorgaben ihre Programme zu erarbeiten und durch Brüssel notifizieren zu lassen. Denn solange der finanzielle Rahmen nicht klar ist, wird auch nicht über die Inhalte der Agrarreform entschieden. Mit rund 40 % bildet die Agrar­förderung den größten Etatposten der EU.

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Die von Ratspräsident Herman van Rompuy vorgelegten Kompromissvorschläge sahen massive Kürzungen für die 2. Säule und damit die Entwicklung des ländlichen Raumes und Agrarumweltmaßnahmen vor. Vor der Sitzung kritisierten u.a. 15 deutsche Wissenschaftler aus dem Arbeitsbereich Landwirtschaft und Landschaftsökologie, dass die Vorschläge nicht den ökologischen Bedarf, die ökologische Effektivität des Mitteleinsatzes und die Interessen der breiten Gesellschaft reflektierten. Sie forderten in einem Schreiben an Rat, Parlament und Agar- und Umweltkommissar, die Vorschläge im Kern zu verbessern:

keine Verringerung des Budgets für die ländliche Entwicklung in der 2. Säule;

Umschichtung von mindestens 15 bis 25 % der Mittel aus der 1. in die 2. Säule und Ermöglichen einer 100-%-Förderung für solche Maßnahmen, die die ökologischen Vorrangflächen (die diskutierten 7 % der Ackerfläche), Natura 2000 und High-Nature-Value-Farmland fördern;

Verausgabung dieser Mittel in einem vorgegebenen Rahmen durch individuell von den Mitgliedstaaten festgelegten Maßnahmen.

Als amtierender Vorsitzender der deutschen Agrarministerkonferenz berief der grüne baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Ale­xander Bonde, eine Sondersitzung in Berlin ein. Er forderte die Bundesregierung dringend auf, sich für eine rasche Verabschiedung und eine angemessene Finanzierung des Agrarbudgets für Ländliche Räume und Landwirtschaft einzusetzen. Nur wenn die Entscheidung über den Mehrjährigen Finanzrahmen zügig herbeigeführt werde, könnten im EU-Haushalt ausreichend Mittel für eine umwelt- und klimaschützende Landwirtschaft bereitgestellt werden.

Der aktuelle Vorschlag von EU-Ratspräsident Herman van Rompuy, aber auch die bisherige Verhandlungsstrategie von Bundeskanzlerin Angela Merkel, sehen, so Bonde, massive Kürzungen des Budgets vor und „untergraben so die bisher so erfolgreichen Förderprogramme für den Ländlichen Raum und die Landwirtschaft“. „Drastische Kürzungen von Mitteln für die Entwicklung der Ländlichen Räume und die Landwirtschaft sowie massive Abstriche bei der Ökologisierung der Landwirtschaft sind angesichts der demografischen Entwicklungen im Ländlichen Raum sowie des drückenden Handlungsbedarfs im Natur-, Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz unverantwortlich“, sagte Bonde. Wenn sich innerhalb der EU die Position derjenigen durchsetzte, die eine Kürzung der Agrarumweltleistungen und der Ausgleichszahlungen forderten, wären gerade in der kleinräumig strukturierten Landwirtschaft in Süddeutschland viele Betriebe in ihrer Existenz gefährdet, warnte der Minister.

Der Minister appellierte an Bundeskanzlerin Merkel, in Brüssel auf eine schnellstmögliche Einigung noch im Januar 2013 hinzuwirken, um den Ländern und den Landwirten dringend nötige Planungssicherheit zu schaffen. Andernfalls sei die Umsetzung neuer Förderprogramme zum 01. Januar 2014 nicht mehr zu verwirklichen.

In der Sitzung bekräftigte Bundesministerin Ilse Aigner ihre Unterstützung für die Ziele der EU-Kommission für mehr Umweltleistungen. Ein europaweit wirksames Greening müsse auf ökologischen Vorrangflächen aber eine produktive Flächennutzung ermöglichen. Also geht doch die Produktion vor Schutzfunk­tion?

Derweil stellt das Bundesamt für Naturschutz eine Studie vor, die zeige, dass zur Erreichung der Biodiversitätsziele eine flächendeckende Ökologisierung der europäischen Agrarpolitik erforderlich sei. Die Greening-Komponente, so das BfN, müsse verpflichtend für den Erhalt von Di­rektzahlungen sein, ein naturschutzfachliches Management der ökologischen Vorrangflächen sei ebenso erforderlich wie ein sofortiges Umbruchverbot für Dauergrünland (Download: http://www.bfn.de/0313_veroe.html) .

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