Ein neues Umweltaktionsprogramm der EU
Die Umweltaktionsprogramme der Europäischen Union bilden seit 1973 den Rahmen für die Entwicklung des Umwelt- und Naturschutzrechts. Rund 80 % der nationalen Gesetze im Umweltbereich gehen auf europäisches Recht zurück. Zu ihnen zählen etwa die EG-Vogelschutzrichtlinie (1979) und die Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (1985), die auf Grundlage der ersten Umweltaktionsprogramme entstanden. Beide Richtlinien und ihre Umsetzung im Bundesnaturschutzgesetz und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sind bis heute unerlässliche Rechtsgrundlagen für eine vorsorgende und umweltgerechte Planung.
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Daher ist es mehr als eine Randnotiz wert, dass die Europäische Kommission jetzt den Entwurf für ein neues Umweltaktionsprogramm für den Zeitraum bis Ende 2020 vorgelegt hat. Vorausgegangen war bereits im April 2012 eine Entschließung des Europäischen Parlaments, in der es unter anderem eine bessere Integration des Umweltrechtes in andere Politikbereiche, eine konsequentere Durchsetzung des bestehenden Umweltrechtes und den Abbau umweltschädlicher Subventionen forderte. Darüber hinaus hatte das Parlament die Kommission aufgefordert, ihre Rolle als „Wächterin der Verträge“ zur Sicherung der Qualität von Umwelt und Gesundheit stärker wahrzunehmen.
Das Programm ist in neun Schwerpunktbereiche unterteilt, in denen die Kommission und die Mitgliedstaaten bis 2020 aktiv werden sollen: (a) Schutz, Erhaltung und Verbesserung des Naturkapitals der EU; (b) Übergang zu einem CO2-armen Wirtschaftssystem; (c) Schutz der Bürger vor umweltbedingten Belastungen, Gesundheitsrisiken und Beeinträchtigungen ihrer Lebensqualität; (d) Maximierung der Vorteile aus dem Umweltrecht der EU; (e) Verbesserung der Faktengrundlage für die Umweltpolitik; (f) Sicherung von Investitionen für Umwelt- und Klimapolitik und angemessene Preisgestaltung; (g) Verbesserung der Einbeziehung von Umweltbelangen und der Politikkohärenz; (h) Förderung der Nachhaltigkeit der Städte in der EU; (i) Verbesserung der Fähigkeit der EU, wirksam auf regionale und globale Umwelt- und Klimaprobleme einzugehen.
Verbände wie der NABU haben den Entwurf begrüßt, gleichzeitig aber Nachbesserungen durch den Ministerrat und das Europäische Parlament gefordert. Das Programm sei in Teilen ambitioniert, müsse aber vor allem zum Klima- und Artenschutz nachgebessert werden. Nur so könnten die beschlossenen Ziele zur Bekämpfung des Klimawandels und zum Stopp des weiteren Verlustes der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2020 erreicht werden.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission greife zwar die meisten dieser Punkte auf. Doch hinsichtlich der vom Parlament geforderten verbindlichen Ziele, etwa beim Klima- und Ressourcenschutz, sowie bei den zu entwickelnden Rechtsinstrumenten bleibe er vage und unverbindlich. So fehlten beispielsweise klimapolitische Ziele bis zum Jahr 2030.
Weiter begrüßte der NABU, dass der Vorschlag der Kommission einen besseren Schutz des Bodens fordert. In der EU bestünden zwar gute Gesetze zum Schutz der Luft- und Wasserqualität, aber nur in Deutschland existiere ein gutes und bewährtes Bodenschutzgesetz. Gerade Deutschland sei deshalb gefordert, eine europaweit einheitliche Regelung nicht weiter zu blockieren. Angesichts des fortschreitenden Klimawandels und der großen Bedeutung gesunder Böden für die Speicherung von Treibhausgasen sei ein europaweiter Schutz der Böden überfällig.
Außerdem hat die Europäische Kommission nach mehreren Jahren Arbeit der entsprechenden Expertengruppe mit Vertretern der Mitgliedstaaten, der Nutzerverbände und der NGO (darunter auch BirdLife International und WWF) einen weiteren Leitfaden veröffentlicht: zur Aquakultur in marinen und binnenländischen Natura-2000-Gebieten. Solche „guidance documents“ sind zwar rechtlich nicht verbindlich, aber sie liefern Handlungsempfehlungen mit Best-practice-Beispielen für die Umsetzung.
Link zur Entschließung des Europäischen Parlamentes zum 7. Umweltaktionsprogramm:
zur Auswertung des vorhergehenden und den Zielen des neuen Umweltaktionsprogramms http://ec.europa.eu/environment/newprg/7eap.htm .
Der Leitfaden zur Aquakultur und frühere Leitfäden unter anderem zu Windenergie, Rohstoffabbau und Wasserstraßen findet sich unter
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