50 Jahre Deutscher Rat für Landespflege
Am 27. September 2012 feierte der Deutsche Rat für Landespflege (DRL) mit einem Festakt in Berlin sein 50-jähriges Bestehen. In den Grußworten und Festreden von Graf Björn Bernadotte (Lennart-Bernadotte-Stiftung), Dr. Hans-Werner Frohn (Stiftung Naturschutzgeschichte), Prof. Dr. Werner Konold (Sprecher DRL), Minister Johannes Remmel (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen) und Prof. Dr. Uta Steinhardt (DRL) wurde kurz zurückgeblickt, auf den Wandel der Inhalte des Begriffs „Landespflege“ eingegangen und gefragt, wo die politischen und inhaltlichen Perspektiven von „Naturschutz – Landschaftspflege – Nachhaltigkeit“ liegen.
- Veröffentlicht am
Von Ute Borchers und Angelika Wurzel
1961 legte Graf Lennart Bernadotte die „Grüne Charta von der Mainau“ vor, die schon damals auf die Gefährdung der natürlichen Lebensgrundlagen hinwies: „Lebenswichtige Elemente der Natur wurden verschmutzt, vergiftet und vernichtet und die Menschen von zunehmendem Lärm unerträglich belastet. Voraussetzung für unser Leben sind neben gesunder Nahrung die gesunde Landschaft mit Boden, Wasser, Luft und ihrer Tier- und Pflanzenwelt. Es sei daher an der Zeit, dass sich alle Landnutzer gemeinsam bemühten, die Lage zu überprüfen, zu planen und zu handeln, um einen Ausgleich zwischen Technik, Wirtschaft und Natur herzustellen und nachhaltig zu sichern.“
Der damalige Bundespräsident Heinrich Lübke war vom Inhalt und der Bedeutung der „Grünen Charta“ überzeugt und berief am 05. Juli 1962 – so wie es die „Grüne Charta“ vorschlug – ein „freies Gremium“ aus 14 Persönlichkeiten des kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Lebens und der Landschaftspflege zur Beratung und übernahm selbst die Schirmherrschaft über diesen „Deutschen Rat für Landespflege“.
Die Forderungen der „Grünen Charta“ sind bei der Gründung des DRL Kernstück seines Statutes geworden. Dieses Statut und die Vereinbarungen mit der den Rat fördernden Lennart-Bernadotte-Stiftung erlegen es dem DRL auf, Themen so zu bearbeiten, dass ihre Ergebnisse einerseits von bundesweitem Interesse und andererseits in die Praxis umsetzbar sind. Heute arbeiten 28 Ratsmitglieder im unabhängigen und gemeinnützigen DRL mit Sitz der Geschäftsstelle in Bonn. Sie geben Empfehlungen und äußern sich gutachtlich zu grundsätzlichen Problemen und aktuellen Themen des Natur- und Umweltschutzes. Die Adressaten des Rates sind Entscheidungsträger in Politik, Wirtschaft und Verbänden, Fachverwaltungen und wissenschaftlichen Disziplinen. Der DRL hat innerhalb der heutigen Forschungs- und Beratungslandschaft das Alleinstellungsmerkmal einer integrativen und interdisziplinären Perspektive auf Landschaftsnutzung und Landschaftswandel in der Tradition der „Grünen Charta“.
Die Stellungnahmen sind in seiner Schriftenreihe in bislang 83 Heften veröffentlicht. Die Arbeiten des DRL werden erfahrungsgemäß als wichtige Entscheidungsgrundlagen genutzt und führten zu Erfolgen bei der Weiterentwicklung des Rechts, der Landnutzungen, im Städtebau, in der Wasserwirtschaft und im Gebietsschutz. Dies hat dem DRL eine gute Reputation in Bund und Ländern eingetragen.
Natur und Landschaft sind heute, anders als vor 50 Jahren, auch globalen Prozessen und Herausforderungen ausgesetzt. Zu nennen sind die Globalisierung in Wirtschaft und Kommunikation, der Klimawandel, die Abkehr von der Energieerzeugung aus fossilen Energieträgern und die Umstellung auf regenerative Quellen, die Erhaltung der biologischen Vielfalt, der Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen, die Meeresverschmutzung und Überfischung der Meere, die Erschließung neuer Ressourcen, die Berücksichtigung von Ökosystemleistungen, der demografische Wandel und Migration, Regionalentwicklung, Partizipation und die Vision einer Bürgergesellschaft.
Der DRL fühlt sich daher seiner Aufgabe weiterhin verpflichtet, das rechtliche und planerische Instrumentarium auf den Feldern Schutzgebietssystem, Landschaftsplanung, Eingriffsregelung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Gewässerschutz, Bodenschutz oder Immissionsschutz zu überprüfen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung und Anpassung an diese neuen Rahmenbedingungen zu formulieren.
Aktuell widmet sich der DRL zusammen mit dem Bund Heimat und Umwelt in Deutschland e.V. (BHU) den Aspekten Naturschutz und Kulturlandschaftspflege beim Aus- und Umbau der Energienetze. Die politischen Vorgaben zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien führen zu einem erhöhten Bedarf an Stromleitungsinfrastruktur. Das Energieleitungsausbaugesetz und das Netzausbaubeschleunigungsgesetz sollen den Aus- und Umbau forcieren. Hierfür fehlt häufig Akzeptanz der Menschen vor Ort. Der Naturschutz ist aufgerufen, seine Forderungen für einen natur- und umweltverträglichen Aus- und Umbau des länderübergreifenden Energienetzes und der Infrastruktur im Rahmen der notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Eingriffs-/Ausgleichsregelung möglichst kurzfristig einzubringen sowie einen Beitrag zur Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu leisten.
Anschrift der Verfasserinnen: Ute Borchers und Angelika Wurzel, Geschäftsstelle des DRL, Konstantinstraße 73, D-53179 Bonn, E-Mail DRL-Bonn@t-online.de, Internet http://www.landespflege.de.
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Kontrast
100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot
Als Abonnent:in von Naturschutz und Landschaftsplanung erhalten Sie pro Kalenderjahr 100 Euro Rabatt auf Ihr Stellenangebot im Grünen Stellenmarkt.
mehr erfahrenNoch kein Abo? Jetzt abonnieren und Rabatt für 2025 sichern.
zum Naturschutz und Landschaftsplanung-Abo
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.