Windkraft im Wald
Düsseldorf (NABU). Nordrhein-Westfalens Umweltminister Remmel hat einen Leitfaden „Windenergie im Wald“ vorgelegt ( http://www.umwelt.nrw.de/klima/energie/windenergie/index.php ). Bei einem Konzentrationszonenbedarf pro Windenergieanlage (WEA) von 8,5ha, einer perspektivischen Nutzung von 2 bis 3 % der bestockten Gesamtwaldfläche – vor allem Nadelholzbestände – und 3MW Leistung je neu installierter WEA könne bei konservativer Betrachtung ein Potenzial von rund 6200 bis 9300 MW installierter Anlagenleistung aus Windenergie an Rhein und Ruhr ermittelt werden.
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Der NABU-Landesverband wertete diesen Leitfaden als „Vorgabe mit Augenmaß“. „Die vorsichtige Öffnung des Waldes als zukünftiger Standort für Windenergieanlagen wird unter dem Strich dazu führen, dass vorwiegend Fichtenforste in waldreichen Gebieten sowie Windwurfflächen für den Bau neuer Anlagen in Frage kommen“, so Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW. Das sei auch aus Sicht des Naturschutzes vertretbar, wolle man am Erreichen der Klimaschutzziele festhalten, zumal wertvolle Waldflächen wie alte Laub- und Mischwälder weiterhin tabu seien.
Allerdings erwarte der NABU, dass auch beim Bau von Windkraftanlagen in Nadelwaldflächen die Belange des Artenschutzes berücksichtigt werden. „Für die notwendigen Artenschutzprüfungen müssen nun zügig nachprüfbare Standards erarbeitet werden, die sicher stellen, dass betroffene Fledermaus- und Vogelarten nachhaltig geschützt werden“, so Tumbrinck weiter. Generell sehe der NABU bei der möglichen Betroffenheit von Fledermäusen im Wald noch einen hohen Forschungsbedarf auf Grund der bislang geringen Kenntnisse.
Kritisch sehe der NABU die Hoffnungen, die auf die Öffnung des Staatswaldes für den Bau von WEA gesetzt werden. So seien die Flächen laubwaldreicher, es handele sich häufig um Schutzgebiete und durch die schon länger praktizierte naturnahe Bewirtschaftung des Landesforstbetriebes seien sie zumeist wertvoller als ein monotoner Nadelforst. Zudem sei es aus Sicht des NABU ein Unding, dass der Landesbetrieb Wald und Holz einerseits als Eigentümer den Bau von Windkraftanlagen auf seinen Flächen wünscht und damit auch finanzielle Vorteile erlangt, andererseits für die Genehmigung der Waldumwandlung selbst zuständig sei. Hier ergeben sich vergleichbar den Kommunen, die Windvorrangzonen in ihren Waldbesitz legen wollen, massive Interessenskonflikte.
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