Bewertungsschema für den Erhaltungszustand von Populationen des Eremiten, Osmoderma eremita (Scopoli, 1763)
Eine prioritäre Art der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie
Autor: Jan Stegner (NuL 09/04)
Autor: Jan Stegner (NuL 09/04)
- Veröffentlicht am
Nach Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie unterliegen die Mitgliedsstaaten
einer Berichtspflicht unter anderem über den Erhaltungszustand der Populationen von Arten der Anhänge II und IV dieser Richtlinie. Derzeit werden für alle Arten Vorschläge für standardisierte Bewertungsschemata erarbeitet, wobei deren biologische und ökologische Spezifika zu berücksichtigen sind. Eine prioritäre Tierart des Anhangs II der FFH-Richtlinie ist der Eremit oder Juchtenkäfer (Osmoderma eremita).
einer Berichtspflicht unter anderem über den Erhaltungszustand der Populationen von Arten der Anhänge II und IV dieser Richtlinie. Derzeit werden für alle Arten Vorschläge für standardisierte Bewertungsschemata erarbeitet, wobei deren biologische und ökologische Spezifika zu berücksichtigen sind. Eine prioritäre Tierart des Anhangs II der FFH-Richtlinie ist der Eremit oder Juchtenkäfer (Osmoderma eremita).
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