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Einen Zehnten für die Natur

Retrospektiven und Perspektiven zum Biotopverbund nach §3 BNatSchG
Autoren: Eckhard Jedicke und Ilke Marschall (NuL 04/03)
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Das im Jahr 2002 novellierte Bundesnaturschutzgesetz fordert in §3 die Länder auf, „ein Netz verbundener Biotope“ auf „mindestens 10 % der Landesfläche“ schaffen. Der Beitrag beschreibt zunächst die Entstehung quantitativer Flächenforderungen sowie deren Begründung und Herleitung in der (west)deutschen Naturschutzgeschichte.
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