Bundesprogramm Biologische Vielfalt
Bonn (BfN). Ein Förderprogramm zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt hat das Bundesumweltministerium (BMU) aufgelegt. „Aus Verantwortung für die Natur“, erklärte Bundesumweltminister Norbert Röttgen zur Begründung der Mitte Februar in Kraft getretenen Förderrichtlinien. „Zugleich sichern wir damit das Naturkapital Deutschlands. Das Bundesprogramm ist eine Investition in die Zukunft und wird sich bezahlt machen“, sagte er.
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Im Haushalt des Bundesumweltministeriums seien für das Bundesprogramm im Jahr 2011 Ausgaben in Höhe von 15 Millionen Euro veranschlagt. Das Förderprogramm sei nicht befristet. Daher sei auch im Finanzplan die Fortschreibung des Bundesprogramms mit einem Volumen von 15 Millionen Euro jährlich vorgesehen. Für das Programm fungiere das Bundesamt für Naturschutz (BfN) als Bewilligungsbehörde. „Mit seinen Förderschwerpunkten spricht das neue Förderprogramm ein breites Spektrum von Akteuren aus den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen an. Die sich bereits jetzt abzeichnende große Anzahl von interessanten Projektvorschlägen verspricht, dass das Bundesprogramm schnell zum Motor und Impulsgeber für den Schutz und den nachhaltigen Umgang mit der biologischen Vielfalt in Deutschland werden wird“, sagte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel.
Um den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und gleichzeitig eine nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt zu ermöglichen, hat die Bundesregierung im November 2007 eine Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt beschlossen. Mit dem Bundesprogramm soll nun dessen Umsetzung motiviert werden: Es werden Vorhaben gefördert, denen im Rahmen der Nationalen Strategie eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen.
Als Ergebnis eines breit angelegten Dialogprozesses mit Ländern und Kommunen, Waldbesitzern, Landnutzern und Naturschutzverbänden wurden vier Förderschwerpunkte festgelegt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland, Sichern von Ökosystemdienstleistungen und weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie.
Die Richtlinien des BMU sind im Internet unter http://www.biologischevielfalt.de/bundesprogramm.html abzurufen.
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