Kurz & bündig
Naturschutz und Militär: Nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Ländern Mittel- und Osteuropas sind ehemalige und aktiv genutzte große Truppenübungsplätze wichtig für den Natur- und Artenschutz. Das zeigt eine von der Naturstiftung David gemeinsam mit der ungarischen Netzwerkorganisation CEEweb seit dem Jahre 2007 durchgeführte Datenrecherche.
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Alpenwind: Erobert die Windkraftindustrie nun auch die Alpen? In Italien sind nach Mitteilung der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA zwei Großprojekte für die nördlichste Gemeinde Brenner geplant: Am Sattelberg sollen, geht es nach den Betreibern Leitwind und Etschwerke, 22 fast 100 m hohe Windräder stehen. Auch am Sandjoch sollen neun weitere Windräder Strom liefern. „Die beiden Parks erstrecken sich über 7 km am exponierten Grenzkamm. Der Eingriff in das Landschaftsbild ist enorm“, kritisieren die Alpenvereine aus Deutschland, Österreich und Südtirol. Die beiden Windparks grenzten außerdem an das Landschaftsschutzgebiet „Nösslachjoch-Obernberger See-Tribulaune“ und lägen in einer wichtigen Vogelzugstrecke.
Im Rahmen des von der DBU geförderten Projekts „Naturschutzrelevante Militärflächen in Mittel- und Osteuropa“ wurde eine Online-Datenbank erstellt. Enthalten sind die geographische Lage der Flächen sowie naturschutzfachlich relevante Informationen zu insgesamt 67 Militärflächen in sieben Ländern Mittel- und Osteuropas – von Estland bis Ungarn ( http://www.naturstiftung.de/osteuropa ).
Bundes-Fischtreppen: Die Bundesregierung hat angekündigt, in den kommenden 20 Jahren die Durchgängigkeit der Bundeswasserstraßen für wandernde Fischarten wieder herzustellen. Dafür sollen mehr als 700 Millionen Euro ausgegeben werden. Bündnis 90/Die Grünen vermissen ein Konzept hierfür: Das solle erst bis 2015 fertig werden, teilte MdB Nicole Maisch mit. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage weise die Bundesregierung darauf hin, dass bis dahin keine zusätzlichen Mittel zur Herstellung der Durchgängigkeit im Haushalt eingestellt würden. Zudem sei die Wirksamkeit, so Maisch, umstritten: Gute Fischaufstiegsanlagen ließen laut Experten zwischen 50 und 70 % der Tiere passieren. Selbst im besten Fall blieben nach mehreren Wanderhindernissen nicht mehr viele Fische übrig. Und für den Fischabstieg gebe es laut Bundesregierung keinen Stand der Technik. Die Grünen folgern: „Die Entfernung von Querbauwerken muss Vorrang vor dem Bau von Fischtreppen haben. Erst muss die Bundesregierung die Notwendigkeit der 260 Querbauwerke überprüfen, bevor sie teure Fischtreppen baut.“
Landschaftselemente: Änderungen der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) angekündigt. Darunter soll auch eine Regelung zur Förderung von Landschaftselementen im Rahmen der Betriebsprämie sein, nachdem die Europäische Kommission die bisherige Förderung von Landschaftselementen in Deutschland in Teilen für unzulässig erklärte. Um auch in Zukunft die ökologisch wertvollen Landschaftselemente im Rahmen der Betriebsprämie fördern zu können, sollen kurzfristig Tümpel, Sölle, Dolinen und andere vergleichbare Feuchtgebiete unter Cross-Compliance-Schutz gestellt werden. Damit kann eine unerlaubte Beseitigung dieser Landschaftselemente künftig zu Kürzungen der Direktzahlungen und flächenbezogenen Zahlungen führen. So blieben diese Landschaftselemente weiterhin förderfähig und eine Herausrechnung aus der förderfähigen Fläche ist damit nicht erforderlich.
EEG-Novelle: Ab Januar 2012 wird es im Rahmen einer Novelle des Erneuerbare-Energie-Gesetzes eine Neuregelung der Biogas-Förderung geben. Landwirtschaftsministerin Aigner teilte mit, sie sei sich mit Umweltminister Röttgen einig, der regional problematischen Ausdehnung von Mais-Monokulturen und der Verschärfung von Flächenkonkurrenzen infolge der Förderung für Biogas entgegen zu wirken. Der Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein unterbreitete konkrete Vorschläge: Die Gewährung der Einspeisevergütung sei daran zu koppeln, dass mindestens drei verschiedene Anbaukulturen zur Stromproduktion verwendet werden. Der Einsatz von Mais sei auf 30 % zu begrenzen. Wer Energiepflanzen anbaue, solle zudem 10 % seiner Flächen für Tiere und Pflanzen ungenutzt lassen.
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