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„BMU versteckt sich hinter BfN“

Auf die Replik aus dem BfN antwortet die Autorin des vorangegangenen Beitrags.

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Von Barbara Froehlich-Schmitt

Politisch verantwortlich auch der EU gegenüber ist aber nicht das BfN, sondern das BMU. Hinter dem BfN versteckt sich also ein kluger Kopf namens Umweltminister Dr. Röttgen, der seine Fachbehörde vorschickt, um den Artikel einer kleinen Freiberuflerin zu zerpflücken. Das finde ich ein bisschen unfair, aber durchsichtig.

Mehr Durchsicht wäre in der Kommunikation zum EU-Monitoring angebracht. Gegen Richtigstellungen habe ich nichts einzuwenden. Aber die Betragensnote des BfN am Schluss, dass mein Anliegen durch „unsachliche und sehr fehlerhafte Darstellung des Sachverhaltes konterkariert“ werde und dass ich die Diskussion so nicht voranbringen würde, hat wenig Stil (ich nehme an, der Schlusspassus stammt von Polit-Aufpassern im BMU – also geschenkt).

Mein Kommentar zur BfN-„Richtigstellung“:

1. Das BfN hat teils Recht: Es stimmt, dass FFH-Erfassungen nicht großenteils im Rahmen von Biotopkartierungen laufen. Aber die Erhebung der Lebensraumtypen (LRT) ist oft gekoppelt an Biotopkartierungen.

2. Das BfN irrt leider: Ich habe nicht behauptet, dass keine Erhebungen außerhalb von FFH-Gebieten erfolgen. Ich habe die Drachenfels-Umfrage zitiert, wonach es sehr uneinheitlich läuft. Die vom BfN genannte 80-%-Schwelle hat mit der Grunderfassung von LRT innerhalb und außerhalb der FFH-Kulisse überhaupt nichts zu tun. Sie gilt nur für die Trendabschätzung in den 63er-Stichproben. (Dies ist ein peinlicher Fehler in der BfN-Richtigstellung!). Übrigens: Nur wenige Bundesländer erfassen die Grünland-LRT flächendeckend. Pionier ist das Saarland, ich bin dabei!

3. Das BfN hat im Prinzip Recht: Es hat sehr gute Fachliteratur zum Thema Natura 2000 herausgebracht. Mit den LRT-Bewertungsschemata des BfN kann man als Kartierer(in) in der Praxis aber wenig anfangen, da jedes Bundesland andere hat. Sicher sind regional verschiedene Kennartenlisten sinnvoll, aber nicht auf Bundesländer, sondern auf Naturräume bezogen.

4. Das BfN gibt auf Statistik-Chinesisch eine Panne bei der Stichprobenberechnung zu (dadurch gibt es nur 63 x 3 statt 630 x 3 Flächen). Das Amt irrt aber, wenn es schreibt, dass ein höherer Stichprobenumfang aus wissenschaftlicher Sicht immer wünschenswert ist. Die Stichprobenzahl muss nur so hoch sein, dass die Aussageschärfe ausreicht. Ob sie das tut, wird nicht klar beantwortet.

5. Das BfN irrt hier: Ich habe zu dem bundesweiten Monitoring von ehrenamtlich tätigen Ornithologen in dem Artikel gar nichts geschrieben und diese nicht abqualifiziert (wie sollte ich, ich war selbst dabei). Ich habe nur geschrieben, dass die meisten Bundesländer die von der EU geforderten Grunddatenerhebungen in Vogelschutzgebieten von Ehrenamtlern machen lassen, einige von Berufsornithologen.

6. Das BfN hat Recht: Es hat keine Empfehlung für ein Honorar bei HNV-Farmlandkartierung abgegeben, aber es hat eine Kostenabschätzung im Internet vorgenommen, die zunächst ca. 30 € (nach Protesten von Freiberuflern dann 45 €) lautete. Dies wurde von einigen Bundesländern als Richtschnur genommen.

Ich habe nicht den Mitarbeiterstab einer Behörde, aber Kollegen und Freunde, denen ich für ihre Hinweise und Anregungen danke. Aus solchen Quellen speiste sich auch der in meiner Freizeit verfasste Artikel. Er muss durch seine Kürze ungenau sein, enthält aber m.E. keine groben Fehler. Die Materie EU-Monitoring ist so komplex, dass selbst das BMU es bisher nicht hinbekommen hat, sie klar und übersichtlich für Naturschutzfachleute und Interessierte zu erläutern (gemeint ist nicht PR). Aber das Jahr der Biodiversität 2010 ist ja noch nicht zu Ende!

Anschrift der Verfasserin: Barbara Froehlich-Schmitt, Auf der Heide 27, D-66386 St. Ingbert, E-Mail info@natur-text.de , Internet http://www.natur-text.de .

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