Biotopverbund: Über den Tellerrand geschaut
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Mit der Änderung des § 22 Naturschutzgesetz soll bis 2030 auf 15 Prozent des Offenlands in Baden-Württemberg ein grünes Netz aus Biotopen und damit ein landesweiter Biotopverbund realisiert werden. Dieser trägt maßgeblich zum Erhalt der Artenvielfalt bei.
Alle öffentlichen Planungsträger haben bei ihren Planungen und Maßnahmen die Belange des Biotopverbundes zu berücksichtigen und den Biotopverbund planungsrechtlich zu sichern. Mit der Erarbeitung von Biotopverbundplanungen erhalten Kommunen langfristige Planungsinstrumente sowie einen Maßnahmenpool für naturschutzfachlich sinnvolle Ökokonto- und Ausgleichsmaßnahmen.