Gründung, Starre
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Im Zusammenhang mit dem Bau von Bauwerken wie Mauern und Treppen versteht man unter Gründung das Absetzen eines Bauwerks auf den Baugrund. Dabei unterscheidet man zwischen einer starren und einer unstarren Gründung. Ein Baukörper ist starr gegründet, wenn der Fundamentkörper mit Hilfe von Bindemitteln zu einer einzigen starren Einheit verbunden (Beton) und die Fundamentsohle auf gewachsenem oder standfest verdichteten Baugrund und zur Vermeidung frostbedingter Baukörperbewegungen unterhalb der Frosteindringtiefe angeordnet wurde. Siehe auch > Fundament, > Gründung, Unstarre, > Gründung.