Erfüllungsort
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Darunter versteht man den Ort, an dem der Schuldner die Leistung (z.B. Lieferung der Ware, Dienstleistung, Zahlung) zu erbringen hat. Gesetzlicher Erfüllungsort für die Lieferung einer Ware ist der Wohn- oder Geschäftssitz des Verkäufers; gesetzlicher Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises ist der Wohn- und Geschäftssitz des Käufers. Da jedoch Geldschulden als sogenannte „Bringschulden“ gelten, ist der (Zahlungs-)Schuldner – soweit nichts anderes vereinbart wurde – verpflichtet, diese (auf seine Kosten und Gefahr) an den Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz des Lieferanten zu übermitteln (in der Regel zu überweisen). Der gesetzliche Erfüllungsort gilt immer dann, wenn ein Ort für die Leistung weder vereinbart wurde noch aus den...