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Erfüllungsort

Veröffentlicht am
Darunter versteht man den Ort, an dem der Schuldner die Leistung (z.B. Lieferung der Ware, Dienstleistung, Zahlung) zu erbringen hat. Gesetzlicher Erfüllungsort für die Lieferung einer Ware ist der Wohn- oder Geschäftssitz des Verkäufers; gesetzlicher Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises ist der Wohn- und Geschäftssitz des Käufers. Da jedoch Geldschulden als sogenannte „Bringschulden“ gelten, ist der (Zahlungs-)Schuldner – soweit nichts anderes vereinbart wurde – verpflichtet, diese (auf seine Kosten und Gefahr) an den Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz des Lieferanten zu übermitteln (in der Regel zu überweisen). Der gesetzliche Erfüllungsort gilt immer dann, wenn ein Ort für die Leistung weder vereinbart wurde noch aus den...
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