Fertigstellungspflege bei Pflanzungen
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Die Fertigstellungspflege umfasst alle Leistungen nach der Pflanzarbeit, die zur Erzielung eines abnehmbaren Zustandes von Pflanzungen erforderlich sind, sie ist in DIN 18916 geregelt. Pflanzungen sind „fertig“, wenn der Anwuchserfolg der Pflanzleistung erkennbar und eine gesicherte Weiterentwicklung möglich ist. Als abnahmefähiger Zustand gilt: - Die Pflanzarbeit muss nach den Festlegungen der Norm erfolgt sein. - Die Pflanzen müssen ausgetrieben haben bzw. voll im Saft stehen. - Trockene und beschädigte Pflanzenteile müssen entfernt sein. - Die Pflanzen müssen frei von Schädlingen und Krankheiten sein und in ihrer Beschaffenheit den Qualitätsansprüchen der Norm entsprechen. - Die Pflanzflächen müssen sauber ausplaniert, gelockert und...