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Naturschutzklage

BUND reicht Verfassungsbeschwerde ein

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat im Oktober eine Verfassungsklage gegen die Bundesregierung eingereicht. Ziel der Klage ist es, den gesetzlichen Schutz der Biodiversität in Deutschland zu stärken. Der BUND fordert dabei vor dem Bundesverfassungsgericht eine gesetzliche Pflicht für umfassende Maßnahmen, um den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten und die Natur wiederherzustellen.

von BUND/Redaktion erschienen am 04.11.2024
Europäischer Frauenschuh (Cypripedium calceolus) © Julia Schenkenberger
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„Deutschland ist laut Grundgesetz dazu verpflichtet, unsere Lebensgrundlage zu sichern. Doch die Bundesregierung macht nicht genug, um Biodiversität zu schützen […]. Deshalb klagen wir: Für unser Leben, für die Natur und für die Arten.“ So erläutert der BUND seine Klage auf der BUND-Homepage. Vor allem wird kritisiert, dass viele der bestehenden Regelungen weder klar definierte Ziele noch konkrete Maßnahmen haben. Außerdem seien sie nicht verbindlich und beinhalteten viele Schlupflöcher und Ausnahmeregelungen.

Zu den Klägern zählen neben dem BUND auch eine Reihe von Einzelklägern, unter anderem der Schauspieler Hannes Jaenicke und der Naturschützer Christof Martin. Juristisch vertreten wird die Verfassungsbeschwerde von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte.

Mit der Klage muss sich nun das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Es gibt hier allerdings keine Regeln oder Fristen, bis wann das Gericht zu einer Entscheidung kommen muss.

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