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Konfliktfeld Windkraft

Erneuerbare Energien und Artenschutz

In der jüngsten Vergangenheit wurde häufig suggeriert, dass Erneuerbare Energien durch Windkraft in vieler Hinsicht dem Artenschutz entgegenstehen. Denn besonders Greifvögel wie der Rotmilan und Fledermäuse laufen Gefahr, mit den Rotoren zu kollidieren. Doch der Landesverband für Vogelschutz in Bayern sieht durchaus Möglichkeiten, Klimaschutz und Artenschutz zugleich gerecht zu werden. Ein konsequenter Ausbau der Windkraft soll auch in Bayern möglich sein, ohne dabei Arten zu gefährden. Voraussetzung ist, dass die bayerische 10-H-Regelung abgeschafft wird.

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 Windräder gehören vielerorts bereits zum Landschaftsbild.
Windräder gehören vielerorts bereits zum Landschaftsbild. Pixabay.com ©Oimheidi CC0 Public Domain
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Windräder gehören vielerorts bereits zum Landschaftsbild. ©  Pixabay.com ©Oimheidi CC0 Public Domain

 

Windräder gehören vielerorts bereits zum Landschaftsbild.

Die bayerische 10-H-Regel

Auch nach dem jüngsten Treffen mit Bundesklimaminister Habeck am 20. Januar 2022 hält der bayerische Ministerpräsident Söder an der 10-H-Regel fest. Die Regel besagt, dass beim Bau neuer Windräder in Bayern der Abstand der Räder zu Städten und Dörfern mindestens zehnmal so hoch sein muss wie die Höhe der Windräder. In der Praxis führt dies dazu, dass die Räder mindestens zwei Kilometer entfernt vom nächstgelegenen Stadtrand aufgestellt werden können. Dies ist die schärfste Regelung für Windräder innerhalb Deutschlands und steht mehr Fläche für Windkraft und damit der Energiewende im Wege.

Die 10-H-Regelung sorgt so schon seit einiger Zeit für Diskussionsstoff – im Großen und im Kleinen. Denn sie betrifft vom Investor und Landschaftsplaner über den Artenschützer bis hin zur Privatperson viele Menschen. Anwohner fürchten Lärmemissionen durch nahegelegene Windparks, andere wollen die Energiewende mit Petitionen und Eigeninitiative vorantreiben. Investoren mussten bereits im Aufbau befindliche Projekte abbrechen und Fundamente für Windkraftanlagen wieder abreißen, nachdem die Regelung eingeführt wurde. Und Arten- und Naturschützer müssen Mittel- und Wege finden, Windradbau und Artenschutz zusammenzubringen. Denn letztendlich hängt der Artenschutz auch vom Klimaschutz ab.

Übrigens: Jeder einzelne kann seinen Teil zu Klima- und Artenschutz beitragen, indem er aktiv darauf achtet, möglichst viele erneuerbare und nachhaltige Energiequellen in die Versorgung des privaten Haushalts zu integrieren. Über einen Anbietervergleich kann leicht herausgefunden werden, welche Versorger auf welche Energiequellen setzen, um echten Ökostrom zu gewährleisten. Und wer einen Stromanbieter mit Wunschgerät als Prämie wählt, kann sich zugleich noch ein Energiespargerät für einen verringerten Verbrauch aussuchen.

Greifvögel wie der Rotmilan sind durch die Rotoren der Windräder gefährdet – vor allem, wenn die Windräder an der falschen Stelle stehen. © Pixabay.com ©herbert2512 CC0 Public Domain

 

Greifvögel wie der Rotmilan sind durch die Rotoren der Windräder gefährdet – vor allem, wenn die Windräder an der falschen Stelle stehen.

Klimaschutz und Artenschutz sind kein Widerspruch

Nach Aussage des Landesverbands für Vogelschutz in Bayern e.V. (LBV) sind der Ausbau von Windenergie und der Artenschutz durchaus vereinbar. Es bedarf hierzu allerdings einer guten Planung und der richtigen Standorte für die Windräder. Tatsächlich müssen Artenschutz und Windradbau sogar zusammengedacht werden. Denn ein naturgerechter Ausbau der Windkraft ist eine wichtige Voraussetzung gegen die Klima- und damit gegen die Artenkrise.

Vor dem Windradbau steht die Artenschutzprüfung 

Vor dem Windradbau steht immer eine Artenschutzprüfung. Denn ein Windrad bringt Vogelschlag mit sich. Grundsätzlich gelten große Vögel mit wenigen Nachkommen als besonders stark gefährdet. Und so wird vor dem Windradbau genau darauf geachtet, ob sich ihr Tötungsrisiko durch die Rotoren signifikant erhöht.

Dabei ist es kein einfaches Unterfangen, Folgen für Populationen zu belegen. Denn viele Daten zu den Tierarten rund um potenzielle Windkraftanlagen sind unbekannt und müssen zunächst erhoben werden. Darüber hinaus hängt die Entwicklung der Arten auch von anderen Faktoren als dem Bau von Windrädern ab. Auch Hochspannungsleitungen, Entwicklungen in der Landwirtschaft und Vergiftungen führen zum Tod von Tieren. Der Rotmilan ist beispielsweise von vorhandener Nahrung und damit vom Bestand anderer Tierarten in seiner Umgebung abhängig. Und eine Population an Rotmilanen steigt, wenn sie gute Reproduktionserfolge verzeichnet. Es gibt Beispiele von Standorten, an denen Windräder gebaut wurden und an denen gleichzeitig Vogelbestände kritischer Arten stiegen und solche, an denen das Gegenteil der Fall war.

Und ist der Schutz von Greifvögeln schon schwer vorhersehbar, so gilt dies für den Populationsschutz der Fledermäuse erst recht. Greifvögel leben in Horsten und lassen sich dadurch verhältnismäßig gut überwachen. Bei den wald- und höhlenbewohnenden Fledermäusen gestaltet sich eine Überwachung der Population als deutlich größere Herausforderung.

Aufgrund der Schwierigkeiten beim Artenschutz gibt es inzwischen auch findige Antikollisionssysteme. Zum Teil sind aber auch Ausgleichsmaßnahmen im Gespräch. Dies bedeutet, einer sinkenden Population müsste aktiv entgegengewirkt werden. Doch dies sollte nur ein Notfallplan sein und könnte bei guter Standortwahl in vielen Fällen vermieden werden.  

Unbedachte Forderungen durch 10-H-Regelung

Doch die 10-H-Regelung ist nach dem LBV nicht nur verantwortlich für das Erliegen des Ausbaus der Windkraft in den letzten Jahren, sie sorgte sogar dafür, dass es zu unbedachten Forderungen vom Bau von Windkraftanlagen in Wäldern oder Naturschutzgebieten kam. Diese Standorte sind für die Vereinbarkeit von Windkraft und Artenschutz natürlich denkbar ungeeignet.

Dabei gibt es eigentlich ausreichend gute Standorte, an denen Fledermäuse und Greifvögel kaum bedroht wären. Es gab in Bayern bereits mit dem Naturschutz abgestimmte Standorte. Doch durch die Einführung der 10-H-Regel wurde ihre Nutzung gekippt. Würden diese Flächen wieder freigegeben, müssten sie nun unter Einbeziehungen aktueller Entwicklungen und Fachkenntnisse überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden.

Zwei-Prozent-Ziel ohne 10-H-Regel realistisch

Es ist ohne die 10-H-Regel durchaus realistisch, genügend für den Artenschutz unbedenkliche Flächen für den Windradbau zu erschließen und das Zwei-Prozent-Ziel für den Ausbau der Windkraft in Bayern in Einklang mit dem Artenschutz umzusetzen.

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