Umgang mit Kalamitätsflächen und Kalamitätsholz
Die Bundesministerien für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) starten am 1. April 2020 einen Förderaufruf zum „Umgang mit Kalamitätsflächen und Kalamitätsholz“. Der vollständige Aufruf steht HIER zur Verfügung.
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Stürme, Dürre, Käferbefall und Brände verursachten in den Jahren 2018 bis 2020 mehr als 160 Mio. Kubikmeter Schadholz auf Waldflächen von insgesamt 245.000 Hektar. Dieses sogenannte Kalamitätsholz muss möglichst zeitnah, effizient und wirtschaftlich verwertet werden.
Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) als Projektträger für den Waldklimafonds hatte deshalb bei einem Fachgespräch mit Experten die aktuellen Herausforderungen der Branche und den bestehenden Handlungsbedarf diskutiert, der in einem Förderaufruf zusammengefasst wurde.
Über die Förderrichtlinie Waldklimafonds werden Vorhaben gefördert, die sich neben der Erstellung von Lager- und Logistikkonzepten für den Kalamitätsfall auch der stofflichen und energetischen Nutzung von Kalamitätsholz widmen. Weitere Projektthemen sind die Erstellung von Leitfäden zum Umgang mit Kalamitätsflächen unter Berücksichtigung naturschutzfachlicher und ökologischer Aspekte, Konzepte zu bodenschonenden Holzernteverfahren, Bewertungsschemata für Kalamitätsholz und -flächen sowie Fachinformationen zur Verwendung von Kalamitätsholz, etwa beim Bauen.
Ab sofort können bei der FNR Projektskizzen unter dieserm Link eingereicht werden.
Die Einreichungsfrist für Projektskizzen endet am 30. September 2020.
Ansprechpartner bei der FNR zum Förderaufruf „Umgang mit Kalamitätsflächen und Kalamitätsholz“ ist Max Schütze, Tel.: +49 3843/6930-344, Mail: m.schuetze@fnr.de.
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