Antragsfrist für Fördermittel wird bis 10. Oktober verlängert
Ab sofort können Wanderschäfer für ihre Bemühungen zum Schutz vor dem Wolf wieder Fördermittel bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Insgesamt 1,05 Millionen Euro stellt das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) zur Verfügung, um den Aufwand, den Wanderschäferinnen und Wanderschäfer zum Schutz ihrer Herden gegen Wolfsübergriffe betreiben, finanziell aufzufangen.
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Wanderschäfer, die mit ihren Herden durch Wolfs- und Wolfspräventionsgebiete ziehen, können bei der BLE noch bis zum 10. Oktober 2019 eine Förderung für Schutzmaßnahmen vor dem Wolf beantragen.
Mit der Förderrichtlinie aus dem Bundesprogramm Wolf möchte das BMEL laufende Kosten abdecken, die Schäferinnen und Schäfern mit wenigen direktzahlungsberechtigten Flächen durch den Mehraufwand für den Herdenschutz vor dem Wolf entstehen. Es ist ein pauschaler Betrag in Höhe von 36 Euro pro Wanderschaf vorgesehen. Die ab dem 16. September 2019 eingehenden Anträge werden nach Ein-gangsdatum bewilligt bis die verfügbaren Haushaltsmittel erschöpft sind. Voraussetzungen für die Förderung sind:
- eine Herde von mindestens 200 Wanderschafen, die zum Stichtag 15. Juli 2019 über ein Jahr alt sind,
- im gesamten Zeitraum (01. April bis 01. Oktober 2019) im Betrieb gehalten werden,
- die Wanderung durch Wolfs- und Wolfspräventionsgebiete in der Hauptwei-desaison 2018 und 2019 (Zeitraum: 01. April bis 01. Oktober),
- eine maximal 60 Hektar (zuvor 40 Hektar) große, im Eigentum befindliche oder gepachtete Grünland- oder Dauergrünlandfläche sowie
- Maßnahmen gegen den Schutz vor Wölfen (wolfsabweisende Zäune und/oder Herdenschutzhunde).
Die Antragsunterlagen ab sofort online. Der Antrag muss schriftlich bis zum 10. Oktober 2019 bei der BLE vorliegen.
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