Bundesagrarministerium unterstützt Wanderschäfer
Seit dem 15. Juli können Wanderschäfer, die mit ihren Herden durch Wolfs- und Wolfspräventionsgebiete ziehen, eine Förderung für Maßnahmen zum Schutz gegen den Wolf beantragen. Insgesamt stehen im sogenannten „Bundesprogramm Wolf“ 1,05 Millionen Euro zur Verfügung.
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Die Förderung soll dazu verwendet werden, um finanzielle, laufende Mehraufwendungen der Wanderschäfer für den Herdenschutz vor Wolfsübergriffen im Jahr 2019 aufzufangen. Investitionskosten werden nicht gefördert. Es ist ein pauschaler Betrag in Höhe von 36 EUR pro Schaf vorgesehen, sofern jedoch die Anzahl der beantragten Prämien die verfügbaren Mittel übersteigt, wird die Prämie pro Tier entsprechend gekürzt. Voraussetzung für die Förderung ist zum einen eine Mindestherdengröße von 200 Tieren, die zum Stichtag 15. Juli 2019 über ein Jahr alt sind, die Wanderung durch Wolfs- und Wolfspräventionsgebiete in der Hauptweidesaison 2018 und 2019 (01.04. bis 01.10.), eine maximal 40 Hektar große im Eigentum befindliche oder gepachtete Grünland- oder Dauergrünlandfläche sowie die Verwendung von Maßnahmen gegen den Schutz vor Wölfen, beispielsweise wolfsabweisende Zäune und/oder Herdenschutzhunde.Die Zuwendung wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt. Antragsfrist ist der 31. August 2019. Infos und Anmeldeformulare finden Sie hier.
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