Landeskompensationsverordnung vorgelegt
Nachdem die Einführung einer Bundeskompensationsverordnung in der zurückliegenden Legislaturperiode gescheitert war, legt Rheinland-Pfalz auf der Grundlage seines Landesnaturschutzgesetzes eine Landeskompensationsverordnung vor.
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Die ebenfalls inkraft getretenen Landeskompensationsverzeichnisverordnung (LKompVzVO) enthält Angaben über Eingriffe in Natur und Landschaft, über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und über bevorratete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mittels dem Ökokonto.
-Landeskompensationsverzeichnisverordnung(LKompVzVO)Vom 12. Juni 2018
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