Bauwerke und Freiraumplanung
Die rechtliche Relevanz von DIN-Normen
DIN-Normen sind keine Gesetze – und doch spielen sie im Bau- und Planungsrecht eine zentrale Rolle. Prof. Dr. Andreas Lukas zeigt, wann DIN-Normen rechtlich verbindlich werden, wie sie im öffentlichen und privaten Baurecht wirken und welche Besonderheiten für die Landschaftsarchitektur gelten.
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Rechtsnormen sind allgemein gültige, hoheitliche Regelungen. Zu den bekannten Rechtsnormen zählen Gesetze der Parlamente, Verordnungen der Regierungen oder auch Satzungen der Gemeinden. Sie beanspruchen Beachtung und Geltung, weil die Rechtsetzenden demokratisch legitimiert sind. Demgegenüber werden DIN-Normen in Ausschüssen eines eingetragenen Vereins, dem Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN), erarbeitet. Schon mangels Rechtsetzungsbefugnis des DIN als privater Verein sind von ihm aufgestellte und veröffentlichte Normen keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter (BGH, Urteil vom 14.5.1998, Az. VII ZR 184/97, Rn. 14). Gleichwohl genießen DIN-Normen in der Planungs- und Baupraxis eine hohe...


