Bebauungsplanverfahren Im Aussenbereich bedürfen einer Umweltprüfung
§ 13b BauGB ist unionsrechtswidrig und darf nicht angewendet werden. Das hat das BVerwG mit Urteil vom 18.07.2023 entschieden. Für Anregungen zu dieser Ausgabe bedanken wir uns bei Rechtsanwalt Dirk Teßmer, der das Verfahren für den BUND Baden-Württemberg geführt hat.
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§ 13b BauGB hat es den Gemeinden bisher ermöglicht, Bebauungspläne zur Ausweisung von Wohngebieten bis zu 10.000 m² im Außenbereich in einem beschleunigten Verfahren aufzustellen, wenn sich das Neubaugebiet an den Siedlungsbereich anschließt. Das Aufstellen eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren hat eine Vielzahl von Erleichterungen zur Folge. Insbesondere konnte von der Durchführung einer Umweltprüfung und dem Erstellen eines Umweltberichts abgesehen werden. Zudem verlangte § 13b BauGB keinen Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft. Die Frist für die Anwendung der bereits seit 2017 geltenden Vorschrift war zuletzt durch das Baulandmobilisierungsgesetz noch einmal verlängert worden. Der Beschluss zur Aufstellung eines...
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