Europäischer Naturschutz
Parlament stimmt für Gesetz zur Wiederherstellung der Natur
Mit knapper Mehrheit hat das Europäische Parlament am 12. Juli für das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law) gestimmt.
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336 Abgeordnete stimmten dafür, 300 dagegen. 13 Abgeordnete enthielten sich. Das Gesetz verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten, zerstörte Natur wieder in einen guten ökologischen Zustand zu bringen und so den Bestand von Bestäubern, natürlichen Ressourcen, sauberer Luft und sauberem Wasser zu sichern. Im nächsten Schritt wird im sogenannten Trilogverfahren zwischen Parlament, Rat und Kommission über die endgültige Ausgestaltung des Gesetzes verhandelt. In der Rubrik „Naturschutz- und Planungsrecht“ ab Seite 40 berichtet Dr. Andreas Lukas ausführlicher über das Renaturierungsgesetz.
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