Ausbau regenerativer Wärmenetze
Mittels Fern- oder Nahwärme lässt sich ein Baugebiet umweltfreundlich erschließen. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sieht einen Anschluss an das Wärmenetz als Alternative zur Wärmepumpe vor. Was kommt damit planungsrechtlich auf die Kommunen zu?
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Ein Anlass für die derzeitige Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist, dass die EU beschlossen hat, den Gebäudebereich ab 2027 in den Emissionshandel einzubeziehen, um das global vereinbarte Ziel einzuhalten, den Temperaturanstieg auf unter 2 °C im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu beschränken. Die fossilen Brennstoffe für Öl- und Gasheizungen werden sich somit absehbar noch stärker verteuern. Die Alternative zu der Montage einer Wärmepumpe ist ein Hausanschluss an das Wärmenetz. Sowohl die Nah- als auch die Fernwärme gehören nicht zum Regelungsbereich des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), da ihre Versorgungsnetze lokal eng begrenzt sind. Den Städten und Gemeinden sowie den kommunalen Unternehmen obliegt es, die...
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