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Nordsee-Fischerei

EU-Kommission erlässt neue Schutzmaßnahmen

Die Europäische Kommission hat im Februar neue Fischereibewirtschaftungsmaßnahmen zum Schutz bedrohter Arten und Lebensräume in den Meeresschutzgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee erlassen ( NuL4196 ). Besser geschützt werden unter anderem Schweinswale und Seevögel sowie Riffe und Sandbänke. Die Maßnahmen basieren auf gemeinsamen Vorschlägen des Bundesumweltministeriums (BMUV) und des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL), abgestimmt mit den EU-Nachbarstaaten der Nordsee.

Veröffentlicht am
Das Paket umfasst verschiedene Fischereibewirtschaftungsmaßnahmen in vier Natura-2000-Meeresschutzgebieten in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone: Sylter Außenriff, Borkum-Riffgrund, Doggerbank und Östliche Deutsche Bucht. Innerhalb dieser Gebiete werden auf Teilflächen bestimmte Fischereitechniken in der Berufsfischerei untersagt oder zeitlich beschränkt. Es enthält Regelungen für die Verwendung von Kiemen- und Verwickelnetzen sowie zu mobilen, grundberührenden Fanggeräten. Die Maßnahmen leisten einen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in den Meeresschutzgebieten des Natura-2000-Netzwerks und zur Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, zu deren Umsetzung Deutschland EU-rechtlich verpflichtet ist. Mit der Verordnung der...
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