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Naturschutz und Planungsrecht

Änderungen im Naturschutzrecht nach dem Koalitionsausschuss

Um zugleich Infrastrukturprojekte zu beschleunigen und den Naturschutz zu stärken, wurde im Koalitionsausschuss die Schaffung großräumiger Gebiete für Aufwertungsmaßnahmen vereinbart. Dafür sollen ein Flächenbedarfsgesetz erlassen sowie der Anwendungs- bereich des Ersatzgeldes und des Vorkaufsrechts ausgeweitet werden.
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Die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts im Außenbereich schützt die Eingriffsregelung, die Verursacher von Eingriffen zu einer Realkompensation verpflichtet.
Die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts im Außenbereich schützt die Eingriffsregelung, die Verursacher von Eingriffen zu einer Realkompensation verpflichtet.Mareike Rabea Knevels
Laut der Vereinbarung der regierungstragenden Parteien vom 28. März 2023 sollen zur Planungsbeschleunigung von Infrastrukturprojekten weitere Änderungen im Naturschutzrecht vorgenommen werden. Der bisherige Vorrang der Realkompensation, wonach es bei Eingriffen in Natur und Landschaft zumindest einen gleichwertigen Ersatz auf anderen Flächen geben muss, soll aufgeweicht werden. Es ist beabsichtigt, dass die Kompensation künftig gleichrangig auch in Form einer Geldleistung erfolgen kann. In einem Flächenbedarfsgesetz soll ein länderübergreifendes Biotopverbundsystem definiert werden. Eine Bundesagentur im Geschäftsbereich des Umweltministeriums soll eine hochwertige Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen bei Bundesvorhaben garantieren. Ein...
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