Hommage an das Gericht der Europäischen Union
Liebe Leserinnen und Leser, ich hoffe Sie finden die – inzwischen wechselnd bespielten – Updates aus Brüssel interessant. Um nicht ständig „bloß“ ein Update über die von uns hier hauptsächlich betreuten Dossiers zu geben, versuche ich immer mal wieder ein paar Schwerpunkte zu setzen. Nachdem die Januar-Ausgabe unter anderem dem Ausblick auf 2023 und auf die für 2024 angesetzte nächste Europawahl gewidmet war, konzentriere ich mich in dieser April-Kolumne auf ein paar aktuelle, umweltschutzrelevante Fälle des Gerichts(hofs) der Europäischen Union. Zumindest einen der Fälle kennen Sie aus früherer Berichterstattung, nämlich das Verfahren rund um die FFH-„Mähwiesen“. Keine Sorge, die künftigen Berichte werden Sie unter anderem wieder über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens der Verordnung zur Wiederherstellung der Natur und zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden informieren. Wie immer: Viel Spaß bei der Lektüre!
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A. Mähwiesen-Verfahren gegen Deutschland endlich beim EuGH (C-47/23) Sie mögen sich erinnern: Am 2. Dezember 2021 verkündete die EU-Kommission im sogenannten „Infringement Package“, Deutschland wegen des unzureichenden Schutzes von Grünland in FFH-Gebieten vor den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu bringen. Dem vorausgegangen war ein jahrelanges Vertragsverletzungsverfahren, angestoßen durch eine Beschwerde des NABU. Konkret geht es um den Erhalt zweier Mähwiesen-Lebensraumtypen. Es sollte ein geschlagenes Jahr dauern, bis die EU-Kommission den angekündigten Schriftsatz tatsächlich an den EuGH schickte. Der Webseite des EuGH jedenfalls ist zu entnehmen, dass der verfahrensleitende Schriftsatz am 31. Januar 2023 beim...
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