Neonicotinoide
EuGH kippt Ausnahmen bei Saatgutverwendung
Seit 2018 ist die Verwendung von Saatgut, das mit Neonicotinoiden behandelt ist, in EU-Ländern im Freiland verboten. Allerdings war es den nationalen Behörden bislang möglich, Ausnahmegenehmigungen für Notsituationen zu erteilen.
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Dies ändert sich nun: Am 19. Januar hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Staaten nicht von ausdrücklichen Verboten der Verwendung von mit Pestiziden behandeltem Saatgut abweichen dürfen (Rechtssache C 162/21). Die bestehenden Ausnahmeregelungen beschränken sich auf absolute Notfälle, so der EuGH. Die Pflanzenschutzmittelverordnung erlaube den Mitgliedsstaaten nicht, „das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln zur Behandlung von Saatgut sowie das Inverkehrbringen und die Verwendung von mit diesen Produkten behandeltem Saatgut zuzulassen, wenn das Inverkehrbringen und die Verwendung von mit diesen Produkten behandeltem Saatgut ausdrücklich mit einer Durchführungsverordnung untersagt wurde.“ Geklagt hatten die...
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