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Windkraft-Ausbau

Einigung bei naturverträglichem Ausbau der Windenergie an Land erzielt

Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium wollen die artenschutzfachliche Prüfung für Windenergieanlagen an Land vereinfachen und effizienter gestalten. Ziel ist es, unter Wahrung hoher und europarechtlich gebotener ökologischer Schutzstandards Windenergieanlagen zügig und rechtssicher zu genehmigen. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und Bundesumweltministerin Steffi Lemke haben dazu nun ein gemeinsames Eckpunkte-Papier ( NuL4196 ) vorgestellt.

Veröffentlicht am
Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land.
Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land.Bundesumweltministerium / Bundeswirtschaftsministerium
Insbesondere werden erstmals bundeseinheitliche, gesetzliche Standards für die Prüfung und Bewertung formuliert, inwieweit eine Windenergieanlage das Kollisionsrisiko für gefährdete Vogelarten signifikant erhöht. Diese Standards sollen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgelegt werden. Darüber hinaus sollen zukünftig artspezifische Tabubereiche in genau definiertem Abstand zum Brutplatz sowie ein zusätzlicher Prüfbereich berücksichtigt werden müssen. Die Anforderungen an die Nachweise im Prüfbereich werden vereinfacht. Außerhalb des Prüfbereichs ist keine weitere Prüfung mehr erforderlich. Mit Blick auf Vermeidungsmaßnahmen wird eine Zumutbarkeitsschwelle für die Vorhabenträger festgelegt. Außerdem sollen artenschutzrechtliche...
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