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DVL aktualisiert Leitfaden für die Praxis

Gebietseigene Pflanzen in Sachsen

Seit März 2020 ist nach § 40 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die Verwendung gebietseigenen Saat- und Pflanzgutes bei Begrünungsvorhaben in der freien Natur vorgeschrieben. In der Praxis gibt es allerdings nach wie vor viele Probleme bei der Auslegung und Umsetzung der naturschutzrechtlichen Vorgaben. Große Probleme bereitet zudem die weiterhin eingeschränkte Verfügbarkeit von gebietseigenem Saatgut und gebietseigenen Gehölzen. Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) hat nun im Hinblick auf diese Herausforderungen seinen Leitfaden „Gebietseigenes Saatgut und gebietseigene Gehölze in Sachsen“ aktualisiert und erweitert.

Veröffentlicht am
DVL
Der aktualisierte Leitfaden ist ein Ergebnis des Projekts „DiverGen Plus“, in dem der DVL in den vergangenen drei Jahren mehr als 400 Mitarbeitende sächsischer Behörden, Planungsbüros, Garten- und Landschaftsbaubetriebe sowie Landschaftspflege- und Naturschutzorganisationen hinsichtlich der fachlichen und rechtlichen Grundlagen des § 40 BNatSchG, der Planung sowie der Umsetzung von gebietseigenen Ansaaten und Pflanzungen beriet. Er kann unter Webcode NuL4262 kostenlos heruntergeladen werden.
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