Gebietseigene Pflanzen in Sachsen
Seit März 2020 ist nach § 40 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die Verwendung gebietseigenen Saat- und Pflanzgutes bei Begrünungsvorhaben in der freien Natur vorgeschrieben. In der Praxis gibt es allerdings nach wie vor viele Probleme bei der Auslegung und Umsetzung der naturschutzrechtlichen Vorgaben. Große Probleme bereitet zudem die weiterhin eingeschränkte Verfügbarkeit von gebietseigenem Saatgut und gebietseigenen Gehölzen. Der Deutsche Verband für Landschaftspflege (DVL) hat nun im Hinblick auf diese Herausforderungen seinen Leitfaden „Gebietseigenes Saatgut und gebietseigene Gehölze in Sachsen“ aktualisiert und erweitert.
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