Zeitgeschehen
Das Recht ist nicht statisch. Auch die den Naturschutz betreffenden Verordnungen und Gesetze werden bei Bedarf angepasst. Hier informieren wir Sie über die wichtigsten Entwicklungen. Alle Änderungen können Sie über nul-online.de, Webcode NuL5715, direkt ansteuern.
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Mit der Veröffentlichung der neuen Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme am 22. Dezember 2021 hat der dritte Bewirtschaftungszyklus 2022 bis 2027 gemäß der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) begonnen.
Am 1. März 2022 treten die Änderungen des BNatSchG in Kraft, die im Zuge des Gesetzes zum Schutz der Insektenvielfalt bereits im vergangenen Jahr im Bundesgesetzblatt verkündet worden waren. Artenreiches Grünland und Streuobstwiesen sind ab diesem Tag bundesweit gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG.
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