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Gebietsfremde Arten

Aktionsplan für die prioritären Pfade invasiver Arten veröffentlicht

Die nicht vorsätzliche Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten durch den Einfluss des Menschen sollen gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 durch präventive Maßnahmen an den prioritären Pfaden der Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten erreicht werden. Der hierzu erforderliche Aktionsplan wurde nun nach einem mehrjährigen Erarbeitungs- und Diskussionsprozess beschlossen und veröffentlicht. Er kann unter NuL4262 heruntergeladen werden.

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