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Editorial | Eckhard Jedicke

Produktionsintegrierte Kompensation: Auf ein professionelles Management kommt es an

In der Landwirtschaft wird sie gern als räumlich und zeitlich flexible Form des Ausgleichs von Eingriffen gesehen, die Flächen nicht längerfristig dem Ackerbau entziehen – im Naturschutz hingegen kritisch beäugt ob ihrer tatsächlichen Wirksamkeit: die produktionsintegrierte Kompensation, kurz PIK. Seit mehr als zehn Jahren wird sie in § 15 Abs. 3 BNatSchG geregelt. Sie setzt genau dort an, wo die Defizite des Naturschutzes besonders groß sind: in der Agrarlandschaft. Und doch werden PIK nur zögerlich eingesetzt. Zu Recht?
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Prof. Dr. Eckhard Jedicke
Prof. Dr. Eckhard JedickeDr. Moustafa Selim
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Erhebliche Aufwertung nötig

Die Landschaftsplanerin Prof. Dr.-Ing. Catrin Schmidt stellt mit ihrem Team in dieser Ausgabe die Ergebnisse eines Forschungsprojekts vor, in dem sie PIK-Maßnahmen im Leipziger Umland erprobten und monitorten: Blühstreifen und -flächen, Ackerbrachen, Feldlerchenfenster, Lichtstreifen, Ackerrandstreifen mit erweitertem Saatreihenabstand, Extensiväcker sowie die Etablierung von Extensivgrünland durch Mahdgutübertrag und angepasste Bewirtschaftung. Vor allem mehrjährige Blühstreifen, die fortlaufend gepflegt werden, sind wirksam. Andere Maßnahmentypen scheinen nur in Kombination mit weiteren Maßnahmen als PIK sinnvoll. Das führt zu dem Schluss, dass klare Mindestanforderungen je Typ zu definieren sind. Die Autorinnen und Autoren unterstreichen, dass durch PIK eine erhebliche Aufwertung von Natur und Landschaft erreicht werden müsse, die erst gegeben sei, wenn mehrere Funktionen des Naturhaushalts sowie das Landschaftsbild verbessert werden können – also etwa auch Boden- und Gewässerschutz profitieren. Erkennbarkeit, Kontrollierbarkeit, eine naturschutzfachliche Begleitung und Kontinuität sind weitere Kriterien.

Dauerhafte Begleitung vor Ort

Die Ergebnisse der Studie bestätigen, dass die Planungs- und Naturschutzpraxis die PIK zu Recht mit Vorsicht betrachtet. Professionell geplant, umgesetzt und langfristig begleitet, insbesondere in einem Verbund an Maßnahmen, bieten sie dennoch Potenzial. Und das erfordert eine Institution als Maßnahmenträger vor Ort, die sich langfristig und intensiv um die komplexe Begleitung kümmern kann. Das können zum Beispiel Stiftungen oder Landschaftspflegeverbände sein. Die Ergebnisse unterstreichen zudem die Notwendigkeit einer flächendeckenden Naturschutzberatung für die Landwirtschaft. Damit könnte gewährleistet werden, dass die Umsetzung von PIK in Kombination der Nutzung von Agrarumweltprogrammen Hand in Hand geht und Synergien bewirkt. Denn um Agrarlandschaften wirksam aufzuwerten, bedarf es des Klotzens statt Kleckerns.

Mehr faunistische Aspekte bei der FFH-Umsetzung

Um den Schutz von Arten geht es in den beiden anderen wissenschaftlichen Beiträgen. Werner Kunz und Zoé Therese Brosig zeigen für zwei Tagfalterarten, dass die FFH-Lebensraumtypen stärker floristisch als faunistisch definiert sind. Notwendige Habitatcharakteristika wie Nährstoffarmut, frühe Sukzessionsstadien und Störstellen mit Offenboden werden vernachlässigt – ein Problem, das sich in der Naturschutzpraxis immer wieder zeigt. Es muss deshalb aber nicht zwingend die EU-Richtlinie geändert werden, wohl aber dasInterpretation Manual der Europäischen Kommission und die Umsetzungsleitfäden auf nationaler Ebene. Und nachzulesen sind technologische Entwicklungen, die beim Vollzug artenschutzrechtlicher Festlegungen aus der Genehmigung von Windkraftanlagen helfen könnten: bei der Kontrolle von Abschaltalgorithmen, um die Mortalität von Vögeln und Fledermäusen zu verringern.

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