Erste Rote Liste der Goldwespen
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Von den 74 in Hessen vorkommenden Goldwespenarten sind 36 % (26 Arten) im Bestand gefährdet, sie werden in die Kategorien „1 – Vom Aussterben bedroht“, „2 – Stark gefährdet“, „3 – Gefährdet“ und „G – Gefährdung unbekannten Ausmaßes“ eingestuft.
Hauptursache ist der Verlust an Lebensraum, aber auch der Einsatz von Insektiziden gefährdet die Goldwespen und ihre Wirtstiere. Durch den Nährstoffeintrag aus der Luft und durch landwirtschaftliche Düngemittel verschwinden beispielsweise für Goldwespen und ihre Wirte wichtige nährstoffarme Lebensräume. Unter dem Verlust an Lebensraum leiden insbesondere diejenigen Arten, die auf vegetationsfreie beziehungsweise offene Böden, etwa in Sandtrockenrasen oder Sandpionierrasen in den hessischen Flugsandgebieten, angewiesen sind.
Goldwespen haben eine parasitische Lebensweise. Sie leben von den Beutetieren oder Larven anderer Insekten, ihren sogenannten Wirten. Sie sind daher nur dort zu finden, wo ihre Wirtsarten – insbesondere Wildbienen, Grabwespen und Faltenwespen – längerfristig vorkommen. Deswegen sind die Gefährdungsursachen für Goldwespenarten eng verbunden mit denen für ihre Wirtsarten. Die Rote Liste finden Sie unter Webcode NuL4262.
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