Maßnahmenpaket
Bundestag verabschiedet Insektenschutzgesetz
Bundestag und Bundesrat haben ein Maßnahmenpaket für den Insektenschutz beschlossen: Das Insektenschutzgesetz des Bundesumweltministeriums sieht unter anderem den Schutz von für Insekten wichtigen Biotopen wie Streuobstwiesen vor sowie ein Vorgehen zur Verringerung der insektenschädlichen Lichtverschmutzung. Die geänderte Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung unter Federführung des Bundeslandwirtschaftsministeriums sieht eine deutliche Reduktion des Pestizid-Einsatzes sowie den Glyphosat-Ausstieg bis Ende 2023 vor. Mit der ebenfalls beschlossenen Änderung des Ausgleichsleistungsgesetzes werden außerdem weitere 8000 ha wertvoller Naturschutzflächen als Nationales Naturerbe gesichert.
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Bereits im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, das Insektensterben zu bekämpfen. Die Bundesregierung hatte dazu im September 2019 das „Aktionsprogramm Insektenschutz“ beschlossen. Auch die Fortsetzung des Programms „Nationales Naturerbe“ mit einer vierten Tranche ist ein weiterer, gesonderter Auftrag aus dem Koalitionsvertrag. Das jetzt verabschiedete Regelungspaket dient der rechtlichen Umsetzung dieser Vorgaben.
Der BUND betonte, dass das Paket nur ein erster Schritt sei, von einem umfassenden Artenhilfsprogramm sei man noch weit entfernt. Dies bleibe nun Aufgabe der nächsten Regierung.
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