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Klimaschutz

Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte künftiger Generationen

Das Bundesverfassungsgericht hat am 29. April entschieden, dass das Klimaschutzgesetz die Rechte junger Menschen und künftiger Generationen unzureichend schützt, weil es die gebotenen Klimaschutzverpflichtungen nur bis 2030 festschreibt und für die Folgezeit nur unzureichende Festlegungen trifft.
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Das Gericht führt aus, dass dem Klimaschutzgesetz „hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen“. Zudem stellt es klar, dass „die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden müssen“. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.

Das Bundesverfassungsgericht befasste sich mit dem Klimaschutzgesetz, nachdem vor allem junge Menschen, unter anderem Fridays-for-Future-Aktivistin Luisa Neubauer, mit der Unterstützung von Umweltverbänden Verfassungsbeschwerden eingereicht hatten. Bezüglich der fehlenden Maßgaben zur Emissionsreduktion nach 2030 gab das Gericht den Klägerinnen und Klägern statt, im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden aber zurückgewiesen.

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