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Bruttoflächen in Baden-Württemberg

Handreichung für Extensivgrünland erschienen

Die Festlegung und Abgrenzung von Flächen, die nach den Bestimmungen des EU-Agrarförderrechts berechtigt sind für die Gewährung von Flächenbeihilfen, hat in den vergangenen Jahren wiederholt zu Diskussionen geführt. Vor allem auf extensiven Grünlandstandorten kann die Zielsetzung der Grünlandnutzung unter dem Gesichtspunkt der landwirtschaftlichen Förderfähigkeit auf der einen Seite und die Vorstellungen und Ziele aus naturschutzfachlicher Sicht auf der anderen Seite weit auseinanderliegen.
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Um die Kriterien, die zur Festlegung und Abgrenzung der Förderfläche führen, transparent und nachvollziehbar darzulegen, hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nun eine neue Handreichung „Extensives Grünland – Beihilfefähigkeit und Abgrenzung der Bruttofläche“ vorgelegt. In ihr werden die Kriterien zur Einstufung von Grünland aus Bruttofläche dargelegt. Außerdem wird erläutert, welche Faktoren zum Ausschluss aus der Beihilfefähigkeit führen und welches Arteninventar zulässig ist, um von einer landwirtschaftlichen Fläche mit einer landwirtschaftlichen Nutzung zu sprechen. Heruntergeladen werden kann die Broschüre unter Webcode NuL4262.

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