Naturschutz bei Fließgewässerrenaturierungen
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Fließgewässer in einem guten ökologischen Zustand sind gleichermaßen das Ziel der Wasserwirtschaft wie das von Naturschutz und Landschaftspflege. Beide Fachdisziplinen arbeiten seit vielen Jahren daran, Fließgewässer und ihre Auen nachhaltig vor Beeinträchtigungen zu schützen und sie als Lebensräume für die dort typischen Tier- und Pflanzenarten zu erhalten oder zu entwickeln. Allein die Tatsache, dass ein großer Teil deutscher Bach- und Flussauen als Natura-2000-Gebiete ausgewiesen wurde, zeigt deutlich, dass es bei der Gewässer- und Auenentwicklung in hohem Maße Synergien zwischen wasserwirtschaftlichem und naturschutzfachlichem Handeln zu nutzen gilt.
Je früher und je intensiver die Zielsetzungen der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes zwischen den Beteiligten abgestimmt werden, desto reibungsloser lassen sich die Renaturierungsvorhaben realisieren. Spätestens bei der Erstellung wasserrechtlicher Genehmigungsunterlagen müssen die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege integraler Bestandteil der wasserwirtschaftlichen Planung sein. Zudem gilt es, diese auch bei der Gewässerunterhaltung zu berücksichtigen.
Eine gemeinsame Arbeitsgruppe der DWA und des BBN hat nur mit dem Merkblatt DWA-M 617 eine Arbeitshilfe zur Verfügung gestellt, die eine fachlich sinnvolle, wie auch rechtlich erforderliche Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange aufzeigt. So beschreibt dieser Leitfaden unter anderem, wann und in welchem Umfang Belange des Naturschutzes und der Landschafspflege bei der Planung und Umsetzung von Renaturierungsvorhaben Berücksichtigung finden sollen. Weiterhin stellt das Merkblatt die dazu zur Verfügung stehenden Instrumente und Verfahrensabläufe dar. Unter Webcode NuL4028 können Sie das Merkblatt für 112 € bestellen.DWA/Red
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