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Nitratrichtlinie

Eutrophierte Gebiete sollen ausgewiesen werden

Der Bundesrat hat am 18. September die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten verabschiedet. Diese ist nach der Novelle der Düngeverordnung der letzte nötige Schritt auf Bundesebene, um die EU-Nitratrichtlinie in Deutschland umzusetzen. Die AVV trat Ende September 2020 in Kraft.
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Nun sind die Länder in der Verantwortung, ihre Gebietsausweisungen zu überprüfen und anzupassen sowie die Landesdüngeverordnungen bis Jahresende 2020 zu überarbeiten. Mit der Umsetzung durch die Länder und der bereits vollzogenen Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes wird das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juni 2018 vollständig umgesetzt.

Gemäß den Vorgaben der geänderten Düngeverordnung von 2020 erhalten die Länder erweiterte fachliche Grundlagen, um die mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete zu überarbeiten und neu auszuweisen. Mit der allgemeinen Verwaltungsvorschrift werden außerdem die Vorgaben zur einheitlichen Ausweisung dieser Gebiete festgelegt. Es werden qualitative Anforderungen an die Messstellen festgeschrieben. Die Vorgehensweise bei der verbindlichen Binnendifferenzierung wird vereinheitlicht. So wird die Verursachergerechtigkeit erhöht. Ferner flankiert die Bundesregierung die ordnungsgemäße Umsetzung mit einem bundesweiten Monitoring ab Mitte 2021.

Alle flächendeckenden Maßnahmen aus der novellierten Düngeverordnung gelten ab Inkrafttreten der neuen Verordnung am 1. Mai 2020. Die zusätzlichen Maßnahmen in den mit Nitrat belasteten und durch Phosphor eutrophierten Gebiete gelten ab dem 1. Januar 2021.

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