„Niedersächsischer Weg“ nimmt Fahrt auf Regierung legt
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Bei der Bewirtschaftung von Feldern, die neben Gewässern verlaufen, haben die Partner vereinbart, einen breiten Randstreifen stehen zu lassen. Dieser ist je nach Bedeutung des Gewässers 10, 5 oder 3 m breit. Im Gegenzug sollen die Betriebe eine faire Bezahlung für die daraus resultierenden Mindererträge erhalten. Zurzeit wird darüber beraten, in welchen gewässerreichen Gebieten Ausnahmen an Gräben und Vorflutern zugelassen werden können, damit die landwirtschaftlichen Betriebe nicht übermäßig belastet werden. Diese Ergebnisse der Verhandlungen sollen ins Niedersächsische Wassergesetz einfließen.
Weiterhin ist es Konsens, im Naturschutzgesetz den Schutz von weiteren wertvollen Lebensräumen (artenreiches mesophiles Grünland, artenreiches Feucht- und Nassgrünland sowie Streuobstwiesen) festzuschreiben. Dazu haben die Regierungsfraktionen von SPD und CDU am 9. September ein Gesetz für mehr Artenschutz in den niedersächsischen Landtag eingebracht. Heiner Baumgarten, Vorsitzender des BUND Niedersachsen, bezeichnete diesen Schritt als „Etappensieg für den Arten- und Naturschutz“.
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