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Natura-2000

EU-Projektberichte zu erneuerbaren Energien und Verträglichkeitsprüfungen vorgelegt

Die Europäische Kommission hat in zwei Projekten unterschiedliche Aspekte der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinien unter die Lupe genommen: Dabei wurde zum einen der Zusammenhang zwischen Entwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien und Natura 2000 und zum anderen die Verträglichkeitsprüfung von Plänen und Projekten im Zusammenhang mit Natura-2000-Gebieten untersucht. Nun liegen die Projektergebnisse vor, die Sie über Webcode NuL4262 herunterladen können.
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Das erstgenannte Projekt zielt darauf ab, die potenziellen direkten und indirekten Auswirkungen von Entwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien auf Lebensräume und Arten, die nach der Vogelschutz- und der FFH-Richtlinie geschützt sind, zu überprüfen und zu analysieren sowie die verfügbaren Abschwächungsmaßnahmen vorzustellen, um diese Auswirkungen zu vermeiden, zu verhindern oder zu verringern.

Das zweite Projekt diente der Aktualisierung der methodischen Leitlinien zu Artikel 6 Absätze 3 und 4 der FFH-Richtlinie, das heißt zur Verträglichkeitsprüfung von Plänen und Projekten in Natura-2000-Gebieten. Das vorliegende Dokument fasst die wesentlichen Änderungen im methodischen Leitfaden zusammen. Der Leitfaden wird voraussichtlich noch im Sommer 2020 veröffentlicht.

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