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Gesetzgebung

Entwurf zum Investitionsbeschleunigungsgesetz liegt vor

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat Anfang August einen Entwurf zum sogenannten Investitionsbeschleunigungsgesetz vorgelegt. Unter anderem enthält der Entwurf Vereinfachungen im Raumordnungsrecht sowie Maßnahmen zur Beschleunigung der Gerichtsverfahren. Konkret sollen im Falle von Klagen, die bestimmte infrastrukturrelevante Planfeststellungsverfahren zum Gegenstand haben, die Eingangszuständigkeiten vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgericht beziehungsweise den Verwaltungsgerichtshof verlagert werden. Außerdem werden die Gerichte verpflichtet, mündliche Verhandlungen so früh wie möglich zu eröffnen.
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NABU und DNR kritisierten allerdings, dass der vorliegende Entwurf auf einer unzureichenden Problemanalyse beruhe. Zwar begrüßten die beiden Verbände die Änderung der Eingangszuständigkeiten, allerdings müsse sich dies auf umwelt- und klimaförderliche Projekte beschränken, insbsondere bei Straßenplanungen sei dies abzulehnen. Auch die UVP-Gesellschaft schloss sich dieser Kritik an.

Weiterhin sehen DNR, NABU und UVP-Gesellschaft den Wegfall der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsrechtsbehelfen gegen die Genehmigung von Windkraftanlagen, der im Entwurf formuliert wird, kritisch und lehnen ihn ab. Außerdem warnen sie davor, dass die Ermöglichung der digitalen Beteiligung im Raumordnungsgesetz zu Lasten von analogen Verfahren und damit auch zu Lasten von Akzeptanz und Rechtssicherheit von Maßnahmen erfolgen könnte.

Die Verbände konnten bis zum 6. August Stellung zum vorgelegten Entwurf nehmen. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses hatte der Bundesrat noch nicht über den Entwurf abgestimmt.

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