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Windenergie

Keine artenschutzrechtliche Ausnahme für Vögel

In der Juniausgabe von NuL kommentierten Klaus-Ulrich Battefeld und Raimund Kamm das Urteil des VG Gießen vom 21. Januar 2020, bei dem sich das Gericht mit der Frage auseinandersetzte, inwieweit bei Windenergieanlagen die Ausnahmegründe des § 45 Abs. 7 BNatSchG für die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme herangezogen werden können. Die Leserzuschriften veranlassten Harry Neumann, Bundes- und Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e. V, ebenfalls zu einer Wortmeldung, die wir Ihnen nicht vorenthalten möchten. Sie finden den Leserbrief unter Webcode NuL5243.
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