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Baden-Württemberg

Mehr finanzielle Unterstützung beim Schutz vor Wolfsangriffen

Mit der Änderung der Landschaftspflegerichtlinie hat das Umweltministerium in Baden-Württemberg die finanzielle Unterstützung der baden-württembergischen Nutztierhalterinnen und -halter beim Schutz ihrer Herden vor Wolfsangriffen weiter verbessert.
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Ab sofort wird das Land in der sogenannten „Förderkulisse Wolfsprävention“ sowohl die Materialkosten für wolfsabweisende Zäune und Zubehör als auch Arbeitskosten für die Errichtung neuer und die Nachrüstung bestehender Zäune übernehmen. Beim Neubau eines wolfsabweisenden festen Litzenzauns trägt das Land darüber hinaus künftig auch 50 Prozent der Arbeitskosten, die bei der Erstellung anfallen. Bei der wolfsabweisenden Nachrüstung bestehender Festzäune auf Schaf- und Ziegenweiden sowie bei landwirtschaftlich gehaltenem Gatterwild werden sogar 100 Prozent der Arbeitskosten gefördert. Neu ist zudem, dass die eigene Arbeitsleistung der Nutztierhaltenden gefördert werden kann.

Innerhalb der Förderkulisse erstattet das Land von nun an auch den wolfsbedingten Mehraufwand beim Weidemanagement auf Naturschutzflächen mit einer Zulage von 100 €/ha. Darüber hinaus beteiligt sich das Land an den Unterhaltskosten für Herdenschutzhunde mit 1.920 € pro Jahr und Hund.

Darüber hinaus hat das Ministerium mitgeteilt, dass der Ausgleichsfond Wolf, über den die Ausgleichszahlungen für Schäden an Nutztieren gedeckt werden, zunächst bis Ende 2021 fortgeführt wird.

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